Sehr geehrter Sven Uwe,
als Beauftragte des "Amtes für Wahrung der feministischen Sicherheit im Internet und der sozialen Aufrechterhaltung von Niveau und Intelligenz in Online-Communities"(AfWfSsANuI-OC) bringen uns Ihre Beiträge in die Situation, Ihre Absichten bezüglich der Aufrechterhaltung Ihrer Anonymitätswahrung eingehend prüfen zu müssen. Allein der beständige Wunsch nach Anonymität weist unseres Erachtens darauf hin, das die Absicht das Internet auf straffälligem Wege zu verwenden, bei Ihnen objektiv und präkär vorhanden ist. Sie werden verstehen das wir im Zuge der oben genannten Punkte Ihre IP auf unserem Server gespeichert haben. Nach eingehender Prüfung Ihres Straffälligkeitspotentials wird Ihnen das Ergebnis Ihres Falles auf schriftlichem Weg an Ihre Heimatadresse gesandt. Eventuellen Widerspruch gegen die möglichen Auflagen ( und falls Sie mit einem Scan Ihrer Festplatte nicht einverstanden sind) können sie innerhalb von 14 Werktagen bei der AfWfSsANuI-OC schriftlich einreichen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
i.A.
N. Polygon