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(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt
1. das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
...
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
Vergiss es, sorry, aber so drastisch muss man es wohl formulieren.cosmochaosmaker hat gesagt.:Ich verstehe dein Anliegen und bin der gleichen Meinung. Nicht aus politischen, sondern aus ideologischen Gründen wegen.
Ein paar Vorschläge:
- Den Drogenabhängigen spielen. (Schauspielerische Begabung/Kenntniss vorrausgesetzt)
- Sich beim Gespräch einmachen.
- Von Waffen schwärmen. (Spekatkuläre Geschichten erfinden)
- Schon zu alt dafür sein.
Arne Buchwald hat gesagt.:Vergiss es, sorry, aber so drastisch muss man es wohl formulieren.
Das einzige, was wirklich hilft, sind attestierte schwerwiegende Leiden, d.h. du solltest mal mit deinen Eltern sprechen, was du an Kinderkrankheiten gehabt hast, noch haben könntest und dann entsprechend Ärzte aufsuchen, die dich untersuchen und vllt. schwerwiegende Beeinträchtigungen feststellen.
Vielleicht hilft dir auch die ZDV 46/1 ... http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/fehlernummern.shtml