Parkproblem - wer ist im Recht?

... :D ...also: Im Namen des Volkes :-)

Man hat als Verkehrsteilnehmer immer damit zu rechnen, dass sich andere verkehrswidrig verhalten, was jedoch nicht zu irgendwelchen Rechtfertigungsgründen führen könnte... Dadurch, dass Dein Fahrzeug (sowieso, egal, ob die Nachbarin oder der Besuch rausfahren will, das ist buggy !...)) die Ausfahrt blockierte, hast Du eigentlich zunächst erstmal Glück gehabt. Allerdings...neuere Rechtssprechung hat das Abschleppen relativiert, vor allem wegen dem Unwesen einiger unseriöser Unternehmer. Hier relativ eindeutig: Das Abschleppen wäre nicht rechtmäßig gewesen, denn Deine Nachbarin weiß ja, wer dort steht und somit wäre der Fahrer/Halter (Du) ohne Komplikationen schnell ermittelbar gewesen und ein Abschleppen somit unverhältnismäßig. Das gilt auch, weil der Fahrzeugführer ja offensichtlich Deine Nachbarin kennt, der "erste Gang" wäre zu ihr gewesen, um sich zu erkundigen, wer hier "dicht" gemacht haben könnte...Zum anderen müßte er sich bewußt sein, auf einem Privatparkplatz gestanden zu haben. Dass Deine Garage besetzt ist, rechtfertigt nicht, dass Du die Ausfahrt zustellst, so wie auf dem ersten Bild zu sehen war, stell Dir mal vor, das Auto 2 wäre ein Fahrzeug eines Arztes gewesen, der weg müßte....war es nicht, okay, aber hätte sein können.... :)

Strafrechtlich wird es "doppellustig": 1. "Du...! " Beleidigung, man hat sich als Erwachsener erstmal vor dem Kennenlernen zu Sietzen.... (besonders urig wird es zu einem Polizisten zu sagen"Du .....Honigprinte, dammische...." so als Beispiel, das wird richtisch teuer (3- fach)*lach* ...2. "A....." außer Frage.....ebenfalls Beleidigung. Aber zunächst wäre ein moralisches Wort mit der Nachbarin fällig, sie hat als Parkberechtigte nicht das Recht, ihre Befugnis auf Gäste auszuweiten das gilt nur für die Wohnung, nicht für allgemein nutzbare Flächen. Der soll gefälligst draußen parken. Tja, so siehts (oder zumindest ähnlich...) aus, gell. Also er ist im unrecht und Du warst es auch, der Strafrichter stellt sowas meist ein, zu hoher "Ermittlungsaufwand" Whuhahahha...Dies mag allerdings nur gelten, wenn der Parkplatz auch als privatrechtlich ausgeschildert ist.

LG
redybull
 
Cecile Etter hat gesagt.:
Prinzipienreiterei von wegen:'wer ist im Recht' wird kaum zu einer guten Loesung fuehren und Du willst das Problem doch loesen,oder?Mir scheint,Deine Zeichnung ist doch nicht so gut:Einerseits schreibstDu,dass vor Deiner Garage viel zu wenig Platz sei und dann wieder,da sei Platz fuer 4 Autos hintereinander.Und in dem Dreieck,was ist da?Blumenbeet?
Oder gehts vielleicht weder ums Prinzip,noch das Auto sondern um die liebe Nachbarin?Also wenn Du das Prob. loesen willst,dann mach mal eine korrekte Zeichnung.Prinzip*g*
freundlicher Gruss
Das Dreieck ist ein 'Blumenbeet' Es ist ein erhöhter Garten und die Kante stellt eine ~1,80m hohe Mauer dar.
Wenn du die Autos der Bewohner eng genug zusammen stellst, bringst du vlt sogar 5 in den Hof. Wie gesagt, aber alle nur hintereinander. Es bleibt kein Platz mehr, um daran vorbei zu fahren. Und auch, wenn die Zeichnung mit dem Profi-Tool MSPaint erstellt wurde, ist sie sehr Maßstabsgetreu.
 
Mein Senf dazu:

MCIglo, du solltest in dieser Sache mal ganz flott den Schwanz einziehen. Du hast keinerlei Recht, die Ausfahrt zuzuparken, selbst dann nicht, wenn deine Nachbarin ausdrücklich sagt: "Ich fahre erst dann und dann weg, stell dich ruhig hin." Es handelt sich ja offenbar um eine Grundstückstzufahrt, die hat also freizubleiben, schon allein weil ggf. Rettungsfahrzeuge da rein wollen.

Wenn dieser Sachverhalt mal vor Gericht gehen sollte, dann wirst du sicher den kürzeren ziehen. Du wirst die Abschleppkosten tragen müssen, denn das Abschleppen ist gerechtfertigt, wenn du kontaktiert wurdest und dich geweigert hast, dein Auto wegzufahren. Unerlaubtes Duzen wird kein Richter als Beleidigung bewerten, die eine Strafe nach sich ziehen müsste, selbst ein "Beweg deinen !" bringt deiner Nachbarin oder deren Besuch noch keine Strafe ein. Und die Drohung, dein Auto zu zerkratzen erfüllt auch noch keinen Straftatbestand.

Wenn aber ein Verkehrsrichter hört, dass du falsch geparkt hast, damit eine Ausfahrt blockiert hast, eine Person behindert hast, dich auch noch geweigert hast, dein Auto zu entfernen und aus Selbstjustizgründen, dann könnte ein Richter eventuell der Meinung sein, dass du nicht die nötige charakterliche Reife hast, ein Auto zu führen.

just my 2 cents
 
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