Parkproblem - wer ist im Recht?

Einfach die Polizei rufen wenn sie wieder dort steht.

Aber wenn sie dich abschleppen will, muss sie das aus eigener Kasse zahlen und du kannst ihr dann auch noch die Gebühr fürs abholen in Rechnung stellen da sie garnicht das Recht hatte dich abschleppen zu lassen. Kann dir nicht 100%ig sagen ob das stimmt da ich mich nicht so gut mit den deutschen Gesetzen auskenne aber in Österreich würd ichs so machen.

Du kannst aber beim nächsten Mal ein paar Fotos schießen (mit Nummernschild versteht sich) und dann mit der Sache vor Gericht gehen. Aber meistens reicht auch die Drohung mit dem Gericht da sie ja selber einsehen müsste, dass sie bei der Sache im Unrecht ist.

Oder du heuerst eine Osteuropäische Schlägertruppe an und....naja, du weißt schon :D
 
Wenn Deine Nachbarin einen Parkplatz im Hof hat, musst die dazugehörige Ausfahrt doch eh freigehalten werden, oder sehe ich das falsch? Und nach Deiner Zeichnung blockierst Du diese. Wie das mit dem Abschleppen lassen durch Private aussieht weiß ich nicht, aber irgendwie finde ich, so ganz richtig stehst Du da auch nicht.
Wenn ich in einen Falschparker reinsemmel bin ich auch schuld, obwohl er falsch geparkt hat, daher denke ich spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob da ein zweites Fahrzeug widerrechtlich parkt.
Aber ich bin kein Jurist und bevor Du auf sturr schaltest, solltest Du das vorher unbedingt abklären.
Im Zuge der guten Nachbarschaft (und der scheinbar herrschenden komplexen Beziehungstechnischen Verwicklungen) würde ich einfach nochmal bei der Nachbarin klingeln und das Thema in Ruhe ansprechen. Vielleicht lässt sich ein bisschen mehr gegenseitige Rücksichtnahme erreichen. Du hättest doch auch in die Garage fahren können? Und jemand zuparken, egal wen, ist nicht die feine englische Art.
Wenn da natürlich für die Nachbarin oder ihre Besucherin eine Möglichkeit zum rauskommen gewesen wäre, dann vergiss, was ich geschrieben hab.

Ich hab Nachbarschaftsstreits sowas von satt, das macht doch auf Dauer keinen Spaß und wenn man sich nicht einmal in Ruhe ausspricht eskaliert das eh.

Gruß hpvw
 
Die Garage ist durch ein anderes Auto belegt.

Zum Thema zu parken: Nur die Nachbarin hat das Recht, auf dem Grundstück zu parken. Wenn sie raus will, würde ich auch Platz machen. Aber das war hier nicht der Fall. Ich habe von ihr persönlich die Aussage erhalten, dass sie nciht raus fahren möchte, sondern nur das widerrechtlich geparkte Fahrzeug.
 
Ich habe das Gefühl, dass ihr beide etwas mehr aufeinander zugehen solltet.
Was ich nicht ganz verstehe: Sie hat einen Parkplatz im Hof und ihr habt die Garage und einen Parkplatz in der Einfahrt? Damit wäre ihr Parkplatz ja völlig wertlos oder es bedürfe einer ganze Menge Absprachen, wenn sie z.B. mal morgends um 4 aus dem Haus möchte.
Mir scheint das als ein ganz schön großer Zickenterror um Kleinigkeiten, kann es sein, dass da schon mehr Vorgefallen ist? Sonst wird man doch wegen sowas nicht so auf die Palme gehen und mit Abschleppen drohen und Schimpfwörter um sich schmeißen (und im Gegensatz stur darauf bestehen, weiter die Einfahrt zu blockieren).

Gruß hpvw
 
Nein, wir haben keinen zusätzlichen Parkplatz im Hof. Aber ich bin zum Entladen reingefahren und war dann verhindert (offiziell).
Bisher vorgefallen: nichts wirklich schlimmes, aber sie steht grundsätzlich im Hof, wenn sie da ist (regelmäßig) und fragt nicht mal freundlich, ob man sie heraus lässt, sondern hupt und meckert nur. Letzte Woche habe ich das Hupen nicht gehört und da hat sie bei mir geklingelt. Als ich die Tür öffnen wollte war keiner da; also bin ich raus. Sie stand am Auto und sagte nur 'Jetzt aber flott'.

Der Link ist zwar interessant, aber leider nciht das, was ich suche. In meinem Fall wohnt Auto3 (also der blockierende) auf diesem Grundstück, das blockierte Auto aber nicht. demnach ist das zwar eine Besitzstörung, aber das hilft mir nicht sooo vie weiter :)
 
Hi,
ich hab dein auto mal umgeparkt! ^^
wenn da genug Platz ist, kannst du das dann nicht einfach so machen? Denn dann könnte es dir am A**** vorbei gehen wer da sonst noch ind er Einfahrt steht?
 

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Wenn es ein Privat Grundstück ist welches nur für Anlieger Reserviert wurde, so bist sicherlich du im Recht.
Lass es einfach mal drauf ankommen das sie einen Funkwagen ruft.
Schleppt sie dich ab müsste sie diese Zahlen das du ja nicht wirklich, so wie es hier rausgelesen habe, ein Hinderniss bzw. eine Gefahr darstellst.
Würde sie dein KFZ in der Woche abschleppen lassen, und du so tust als ob du es am nächsten morgen mitbekommst =) könntest da aufjedenfall noch einen Verdienstausfall verlangen (müsste nachweislich sein beispielsweise chef öä. );) (wobei ich mir da nicht 100%tig sicher bin, hat aber ein Bekanter gemacht (wobei man beachte, die Situation war etwas anders).

wie gesagt, lass es mal Drauf ankommen das sie einen Funkwagen ruft, eine anzeige denke ich wirst du wohl weniger kassieren.

MFG
 
Squax Link hat gesagt.:
Kein geeignetes Mittel gegen eine derartige Besitzstörung ist beispielsweise das Versperren der Ausfahrt, um den widerrechtlich Parkenden an der Wegfahrt zu hindern. Dies wäre u.U. eine strafbare Nötigung i.S. von § 240 Abs.1 StGB und es können hieraus Schadensersatzpflichten aus § 823 BGB entstehen. Jedenfalls stellt das Blockieren eines Fahrzeugs stets einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit (OVG Koblenz, NJW 1988, 929; OVG Saarlouis, NJW 1994, 878) und damit gegen § 1 Abs.1 PolG dar und gibt der Polizei die Berechtigung zu Abschleppmaßnahmen. Bei unmittelbarer Ausführung nach § 8 PolG hat der Nötigende anfallende Kosten zu tragen (OVG Koblenz, OVG Saarlouis a.a.O.).
Du willst Dich nicht wegen so einem Sch... strafbar machen?
Wenn sie die Polizei ruft wird diese Dich wohl anweisen, Dein Auto wegzufahren, unabhängig davon, welche Konsequenzen ihr dann drohen.
 
Gudy hat gesagt.:
Hi,
ich hab dein auto mal umgeparkt! ^^
wenn da genug Platz ist, kannst du das dann nicht einfach so machen? Denn dann könnte es dir am A**** vorbei gehen wer da sonst noch ind er Einfahrt steht?

Nein, das funktionirt nicht. Viel zu wenig Platz
 
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