Parkproblem - wer ist im Recht?

Blöde Frage ... hast du überhaupt einen Stellplatz da? Neben "Unsere Garage?". Und warum fährst du nicht in diese?
Denn so, wie du das eingezeichnet hast, blockierst _du_ ja auch den Parkplatz der Nachbarin, egal ob da ein oder zwei Fahrzeuge stehen.

Ansonsten: Wie wär's mit normal miteinander reden? Klar ... sind's immer die anderen.
Abgesehen von eigenen Fällen *g* weiß natürlich jeder, "Zum Streiten gehören immer zwei", aber das ist hier in deinem Fall ja bestimmt was gaaaaannnnnz anderes. :D

Oder mal der RTL-Serie "Höllische Nachbarn" melden (heute mittag mal wieder zufällig reingezappt in der Werbepause eines anderen Senders -> vor Lachen vom Sofa gefallen, auch wenn man diese Sendung aufgrund ihres "übermäßig intellektuellen Anspruchs" nur maximal 10 Minuten aushält *g*), am besten diesen Thread noch mit. ;)
Dann kann sich die ganze Nation über _beide_ (alle) amüsieren und wär somit für irgendwas nützlich ... hehe

Gruß
Rena
.. nix für ungut. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Will mich mal in die Diskussion einschalten:
(Meine Ausführungen gelten für das österreichische Recht, dürfte aber für Deutschland ähnlich sein)

Mal ganz am Anfang: Auf Privatgrundstücken hat die Polizei normalerweise keine Möglichkeit, Amtshandlungen durchzuführen (Ausnahme: Strafrecht; "Gefahr im Verzug"). Die Gefahr, dass dich die Polizei also auf deinem Privargrundstück abschleppt, dürfte also nichtgegeben sein.

WIe es allerdings damit stehe, dass die andere Mieterin dich abschleppen lassen kann, das steht auf einem anderen Blatt. Prinzipiell ist ein Eigentümer einer Liegenschaft dazu berechtigt, andere abschleppen zu lassen. Auch hier gilt aber wieder, dass bei Gefahr im Verzug (z.B. Fluchtweg versperrt, ...) auch andere dazu berechtigt sind.

Ich würde mich mit der Frage mal an einen Rechtsanwalt für Zivilrecht wenden, der kann dir dann noch am besten Auskunft geben.


Der Doc!
 
Warum parkst du nicht einfach IN deiner Garage...Ist sowieso besser für dein Auto. :)

Einzige gefahr ist dann, dass er vor deiner geschlossensen Garagentür steht und du nicht rauskommst :)
 
Er hat doch schon geschrieben, dass dort schon ein anderes Auto IN der Garage steht ;)

Mal ne andere Frage ... da stehen 2 Autos in der Einfahrt ( normalerweise ) also ich meine da sind 2 Stellplätze , der eine gehört deiner Nachbarin , wem gehört denn überhaupt der andere Stellplatz? Ihr habt ja die Garage , gehört euch denn auch der andere Stellplatz?


mfg ZiRaG
 
Ich würde dir auch dazu raten das mal persönlich mit ihr zu klären. So schwer kanns doch gar nicht sein das Freunde nicht auf dem Hof zu parken haben.

Aber ich würde es auf keinen Fall drauf anlegen, denn nachher heißt es dann, dass die Nachbarin aus der Einfahrt wollte und du nicht weggefahren bist. Ob das nun stimmt oder nicht ist in diesem Fall egal, denn das kann nicht bewiesen werden.

Aber wie schon so oft gefragt wäre es wichtig zu wissen ob du denn dort parken darfst oder nicht. Denn wenn nicht hat sich das alles eh erledigt.

Lg,
Manuel ;-]
 
Es gibt im Hof nur einen eizigen Stellplatz, auch wenn theoretisch Platz für 4 wäre (hintereinander).
In der Garage steht wie gesagt bereits ein anderes Auto.
Einen weiteren Parkplatz auf dem Hof haben auch wir nicht. Das ist aber meiner Meinung nach kein Problem, denn ich habe niemanden gestört, der auf das Grundstück fahren darf. Ich habe von der Nachbarin selbst (mit einigen Zeugen) die Aussage, dass sie nicht vom Hof will, sondern lediglich der Besuch.
 
Ob der Besuch nun rechtmäßig dort parkt oder nicht spielt erstmal keine Rolle. Wenn du den betreffenden am verlassen des Grundstücks hinderst, dann nennt man das Nötigung. Wenn es in deiner Macht steht und für dich zumutbar ist, wirst du wohl Platz machen müssen. Du kannst nicht mit Unrecht gegen Unrecht vorgehen.
 
MCIglo hat gesagt.:
Es gibt im Hof nur einen eizigen Stellplatz, auch wenn theoretisch Platz für 4 wäre (hintereinander).
In der Garage steht wie gesagt bereits ein anderes Auto.
Einen weiteren Parkplatz auf dem Hof haben auch wir nicht. Das ist aber meiner Meinung nach kein Problem, denn ich habe niemanden gestört, der auf das Grundstück fahren darf. Ich habe von der Nachbarin selbst (mit einigen Zeugen) die Aussage, dass sie nicht vom Hof will, sondern lediglich der Besuch.

Das wäre in dem Fall aber vollkommen egal.
Dein Auto steht genauso zu Unrecht vor der Garage, wie das Auto des Besuchs auf dem Hof.
Wenn das wo die Nachbarin steht ein ausgewiesener Parkplatz ist parkst du ja die Ausfahrt zu.
Ob da nun Sie raus will oder der Besuch ( der da garnicht sein dürfte ) ist in diesem Moment egal.
Das ist genauso wie wenn du jemand anderem seine Ausfahrt zustellst ob er nun da rausfahren will oder nicht hat nichts damit zu tuhen dass dein Auto dort falsch geparkt ist.


Also stellt euer zweites Auto nicht vor die Garage, und verlangt von euren Nachbarn das auch der Besuch nichtmehr im Hof parkt, und gut ist.
Weil in dem Sinn seid ihr Beide im Unrecht, was bei einem Rechtsstreit vermutlich auch so festgestellt werden würde.

Und die Polizei kann dich auch wenn es ein Privatgrundstück ist zwingen dein Fahrzeug zu entfernen oder es abschleppen zu lassen.
Wenn ich mich nicht irre wäre nämlich die Tatsache dass du nicht freiwillig wegfährst eine Nötigung.


Warum könnt ihr euch nicht einfach alle lieb haben ?
Dann wäre das Leben doch um soviel einfacher :D
 
Nachbarschaftskriege sind doch was Feines ;)

Ich bin auch der Meinung das es sich dabei um Nötigung handelt. Das kommt dem gleich wenn du ein Auto mit einer Kralle fixieren würdest - zählt auch als Nötigung und kann zivilrechtliche Folgen haben. Stell dir mal vor es tritt ein Fall ein in dem der Besuch aufgrund des fehlenden Autos tausende von Euro in den Sand setzt. In diesem Fall könnte man dich auf Schadensersatz verklagen.

Also.. lieber mal lieb drauf hinweisen!

MfG Dominik
 
Prinzipienreiterei von wegen:'wer ist im Recht' wird kaum zu einer guten Loesung fuehren und Du willst das Problem doch loesen,oder?Mir scheint,Deine Zeichnung ist doch nicht so gut:Einerseits schreibstDu,dass vor Deiner Garage viel zu wenig Platz sei und dann wieder,da sei Platz fuer 4 Autos hintereinander.Und in dem Dreieck,was ist da?Blumenbeet?
Oder gehts vielleicht weder ums Prinzip,noch das Auto sondern um die liebe Nachbarin?Also wenn Du das Prob. loesen willst,dann mach mal eine korrekte Zeichnung.Prinzip*g*
freundlicher Gruss
 
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