Trendwhores

Original geschrieben von ronin
[...]Online Banking ab 12 ist ebenso sinnlos, da du mit 12 nicht geschäftsfähig bist.
[...]

mit 12 Jahren ist man serwohl beschreankt geschaeftsfaehig. :rolleyes:
Und man kann sein Online-Banking auch mit 13 haben. Oder mit 16.
Ich verstehe euer Problem nicht. Soll man erst wenn mal voll geschaeftsfaehig ist (mit 18) vom Internet aus auf sein Konto zugreifen koennen? :(

uebrigens, hier ist der Link zu dem alten Thread...

cya
 
Jede Transaktion auf deinem Konto braucht die Zustimmung deiner Eltern, wenn du noch nicht 16 bist - jede Transaktion, die deine Bank trotzdem macht, ist widerrufbar, weil sie gegen die guten Sitten verstösst - die Bank bleibt also auf jedem Schaden sitzen, weswegen das in den meissten Fällen nicht gemacht wird ...

Grüsse
B
 
Original geschrieben von Basileus
Jede Transaktion auf deinem Konto braucht die Zustimmung deiner Eltern, wenn du noch nicht 16 bist - jede Transaktion, die deine Bank trotzdem macht, ist widerrufbar, weil sie gegen die guten Sitten verstösst - die Bank bleibt also auf jedem Schaden sitzen, weswegen das in den meissten Fällen nicht gemacht wird ...

Grüsse
B

Also wenn sich nichts geändert hat, dann wird man immer noch erst mit 18 voll geschäftsfähig und erst dann braucht man für absolut gar nichts mehr die Zustimmung seiner Eltern, und nicht erst mit 16.

Außerdem sollte es immer noch den Taschengeldparagraphen geben. Dieser regelt, dass ein beschränkt geschäftsfähiger das von seinem gesetzlichen Vertreter ihm zur Verfügung gestellte Geld nach freier Lust und Laune verwenden kann (§110 BGB), in diesem Fall also das was auf seinem Kontokorrentkonto rumliegt (Edit: wie Precog angemerkt hat ist dies durch die Unterschrift der Eltern bei Kontoeröffnung geschehen).

Ist jetzt alles aus dem Gedächtnis, sollte aber so noch aktuell sein, wer Lust und Laune hat kann das gerne mal nachprüfen.

P.S. @Precog:
Dein Avatar ist irgendwie passend, aber auch provokativ ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterschriebene Einzugsermächtigungen und Überweisungen eines unter 16Jährigen sind jederzeit von den Eltern widerrufbar, auch noch nach Monaten, das ist sichere Rechtslage ...

Grüsse
B
 
Original geschrieben von Basileus
Unterschriebene Einzugsermächtigungen und Überweisungen eines unter 16Jährigen sind jederzeit von den Eltern widerrufbar, auch noch nach Monaten, das ist sichere Rechtslage ...

Grüsse
B

Wenn das so sichere Rechtslage ist, dann teile diese doch mit uns.

Ein Jugendlicher, der ein Kontokorrentkonto mit Zustimmung seiner Eltern / Erziehungsberechtigten eröffnet hat, kann mit dem Geld darauf so ziemlich alles machen was er will. Er kann auch Geld am Schalter und am Bankautomaten abheben und die Eltern können nachher nicht kommen und das Geld von der Bank wieder zurückverlangen.

Die Verträge die mit einer Überweisung / Einzugsermächtigung zusammenhängen könnten aber trotzdem nicht gültig sein, aber das ist nicht Sache der Bank.

Wie gesagt, beschäftige Dich mal mit §110 BGB.
 
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