testcars.de - Rechnung

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Eins habt Ihr alle vergessen:

D@nger: Da Du unter 18 Jahren alt bist, bist Du nur "beschränkt Geschäftsfähig".
Das heißt, dass das Geschäft, das Du abgechlossen hast "schwebend unwirksam" ist (es sei denn Dein "gesetzlicher Vertreter" (in der Regel die Eltern) hat zugestimmt. Diese Zustimmung kann auch nachträglich passieren.

Da diese Zustimmung nicht vorliegt, ist das Geschäft "schwebend unwirksam". (Zu finden ist das irgendwo im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB)

Das kann Dein Vater der Firma direkt schreiben. Und wenn Du noch etwas Spaß haben willst, behaupte, Du hättest zusätzlich noch eine (oder besser: mehrere, ist sicherer) der folgenden geistigen Behinderungen oder psychischen Krankheiten:

- Senile Demenz (mit 16, sic! Das wäre dann präsenile Demenz "PDAT")
- Alkoholkrankheit
- Schizophrenie
- Manie
- angeborene geistige Minderbegabung

Das macht Dich komplett Geschäftsunfähig.

Danach kleide Dich in Sack und Asche und winsle um Vergebung für diesen Unfug! ;-]
 
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@pdatrain
Der zweite Teil deines Postings sollte sicher ein Spaß sein

Zum ersten Teil:
Vermutlich hast du überlesen, dass die Firma (ob unseriös oder seriös ... könnte auch jede andere Firma sein, bei der Junior was im Namen der Eltern was bestellt) zumindest momentan davon ausgehen muss/kann/darf, dass der Vater die Anmeldung getätigt hat, da der Junior dessen Daten eingegeben hat.

Sollte es ein seriöses Unternehmen sein, das auf seiner Webseite alles "richtig" gemacht hat, könnte es ggf. Betrug einklagen. Könnte ein unseriöses auch ... mit entsprechenden Risiken, sich selbst in die Kacke zu reiten versteht sich.
Und ja - auch minderjährig könnte man für einen eventuell durch sowas entstehenden Schaden haftbar gemacht werden

Gruß
Rena
 
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Hallo!
Rena Hermann hat gesagt.:
Und ja - auch minderjährig könnte man für einen eventuell durch sowas entstehenden Schaden haftbar gemacht werden
Genauer gesagt mit Vollendung des 14. Lebensjahres.
Mit 14 fängt das Leben erst richtig an...... dann greift das Jugendstrafrecht..... und dieses sieht unter anderem auch vor dass man (je nach Schwere der Straftat) auch in den Jugendarrest kommen kann.

Den "Tip" mit den div. Krankheiten würde ich mit Vorsicht geniessen..... im Zweifel kann ein Gericht entsprechende Gutachten beantragen.
Wenn sich die Krankheiten dann als unwahr herausstellen, kann dieses (meiner Meinung nach) ebenfalls als Betrug nach $ 263 Abs. 1 StGB gewährtet werden.

Die Sache mit dem Verbraucherschutz halte ich für überflüssig..... es sei denn sie reichen eine Sammelklage ein.
Die Beratung die Du dort bekommst ist jedenfalls kein Freifahrtschein.

Gruss Dr Dau

PS: Wie immer..... dieses ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Meinung wieder. ;)
 
@Rena:
Welcher zweite Teil? Der mit Sack und Asche? Da hast Du Recht.
Der andere zweite Teil mit den geistigen Behinderungen ist gültige und anerkannte deutsche Rechtsprechung und hat weder was mit Diskriminierung noch mit Scherzen zu tun.

Zum ersten Teil:
Nein, das habe ich nicht überlesen. Wovon testcars ausgehen KANN ist irrelevant. In einem Rechtsstaat wie dieser Bundesrepublik hier kommt darauf an, welche Straftaten beweisbar sind. Und es ist nicht möglich zu beweisen, dass der Vater die Anmeldung durchgeführt hat. Über die IP bekommt man nur den Anschluss heraus, von dem die Anmeldung durchgeführt wurde.

Hast Du möglicherweise überlesen, dass D@nger bereits über die Webseite verbraucherrechtliches.de (siehe auch dortiges Impressum) herausgefunden hat, dass der Betrag nicht gezahlt werden muss? Damit ist die Frage der Seriösität der Firma geklärt: Unseriös.

Erheiternd fand ich noch dieses aus der FAQ von testcars:
Das einzigste ist, das sie die Hersteller ab und zu anrufen und kurze Fragen stellen wie Beispielsweise:

Sind Sie zufrieden mit dem Auto?
Was stört sie an dem Auto?

Und am Ende des Jahres einen kleinen Bericht ausfüllen, meist ca. 4 Seiten Formulare. Zeitaufwand ca. 1 Std.
- "einzigste" - Ist das die Steigerung von "einzig"?
- Unklar: Soll ich die Hersteller anrufen (ja, klar!) oder rufen die mich an?
- "Sie" ist mal groß, mal klein geschrieben
- warum soll der Bericht erst am Ende des Jahres ausgefüllt werden?
 
pdatrain hat gesagt.:
Der andere zweite Teil mit den geistigen Behinderungen ist gültige und anerkannte deutsche Rechtsprechung....
... deren Grundlage dann ggf. zu belegen wäre.
Wenn sowas behauptet wird und es nicht so ist, hätten wir schon die nächste Betrugshandlung.

Was D@nger gelesen oder nicht gelesen hat ist für ihn und sein Problem ggf. prima. Ich sagte ja auch, dass sich unseriöse Firmen in der Praxis nach meinem angelesenen Wissen (ohne Garantie!) eher nicht auf solche Gratwanderungen einlassen werden, wobei es eben bei objektiver Betrachtung des Verhaltens von D@anger dennoch möglicherweise (auch) auf ein Betrug bzgl. der Altersangabe rauslaufen könnte.
Meine Aussage bezog sich eher auf die allgemeine Rechtslage bzgl. Verträgen, die entsprechende Angaben vorsehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
D@nger hat gesagt.:
.....zumal die Daten zur IP ohne richterlichen Beschluss wohl nicht herausgegeben werden ;-) .....
Und wo ist das Problem?
So ein richterlicher Beschluss kann (in ganz dringenden Fällen) innerhalb weniger Minuten auf dem Tisch liegen..... notfalls wird der zuständige Richter auch (z.b. Sonntag morgens um 3h) aus dem Bett geklingelt.
Ich glaube zwar nicht dass es in diesem Fall dazu kommen würde, aber theoretisch währe es möglich.
 
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