D
D@nger
[entfernt]
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Genauer gesagt mit Vollendung des 14. Lebensjahres.Rena Hermann hat gesagt.:Und ja - auch minderjährig könnte man für einen eventuell durch sowas entstehenden Schaden haftbar gemacht werden
- "einzigste" - Ist das die Steigerung von "einzig"?Das einzigste ist, das sie die Hersteller ab und zu anrufen und kurze Fragen stellen wie Beispielsweise:
Sind Sie zufrieden mit dem Auto?
Was stört sie an dem Auto?
Und am Ende des Jahres einen kleinen Bericht ausfüllen, meist ca. 4 Seiten Formulare. Zeitaufwand ca. 1 Std.
... deren Grundlage dann ggf. zu belegen wäre.pdatrain hat gesagt.:Der andere zweite Teil mit den geistigen Behinderungen ist gültige und anerkannte deutsche Rechtsprechung....
Und wo ist das Problem?D@nger hat gesagt.:.....zumal die Daten zur IP ohne richterlichen Beschluss wohl nicht herausgegeben werden ;-) .....