Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Mach es doch einfach so:
Lass den, der das Gewerbe angemeldet hat, das Produkt verkaufen. Wenn es erfolgreich ist, meldest du ein Gewerbe an und stellst ihm den Betrag, den er dir schuldig ist in Rechnung.
Da hast Du auf jeden Fall Recht, aber er klagt ja das er bei sich probleme beim Anmelden hat daher Die Alernative mit den Verwandten.@werner_sg: Ohne das rechtlich sicher sagen zu können:
So etwas ist meines Wissens nach nur möglich,
wenn seinen Geldanteil auch entsprechend versteuert,
in irgendeiner Form im Gewerbe angemeldet ist usw...
und dann braucht man den Verwandten nicht mehr.
Stimme Dir voll zu@werner_sgDa sich hier in näherer Zukunft wohl nichts Sinnvolles mehr ergeben wird
und sich dank absichtlicher Vorenthaltung von wichtigen Infos nur alles im Kreis dreht:
Thema verschoben zu Smalltalk
ich verstehe aber noch nicht auf welcher Basis das funktioniert was du da als Beispiel sagst, ist das etwas auf vertrauensbasis oder auch rechtlich gesehen lupenrein?
ich habe uebrigens heute das stichwort "offshore firma" gefunden, das scheint genau das zu sein was ich im moment suche, nur stehen da auch noch zwei Fragen offen, erstens ob das legal ist und zweitens wo man sowas findet zu guenstigen Preisen oder nur auf Gewinnbasis ohne Vorkosten. Aber wichtiger eigentlich die Frage ob das ueberhaupt legal moeglich ist sowas.