@Rena, Du hast behauptet dass ich eine Zivilklage nicht für gut genug befinde.
Da ein Betrug (sofern es ihn denn gibt) unter das Strafrecht fällt, kannst Du meiner Meinung nach nur die von mir angesprochene Schadenersatzfoderung (die unter das Zivilrecht fällt) meinen.
Ich habe aber nicht behauptet dass ich eine Schadenersatzforderung nicht für nicht gut genug befinde, sondern ich habe ihm von einer Schadenersatzforderung auf grund des mit grosser Wahrscheinlichkeit geringen Schadens (sofern es überhaupt einen gibt) abgeraten.
Im übrigen könnte ihm sehr wohl ein direkter Schaden enstanden sein.
Wenn durch die Abbuchung z.b. das Konto überzogen wurde, wird er wahrscheinlich Überziehungszinsen zahlen müssen.
Diese werden auch denn fällig, wenn er die Buchung hat stornieren lassen..... und wenn es nur für einen Tag ist.
Diesen ihm entsandenen Schaden könnte er also auf zivielrechtlichem Wege einfordern (Schadenersatzforderung).
@saila, für eine Strafanzeige braucht man keinen Verdacht..... allein die Behauptung langt voll und ganz aus..... wobei man sich natürlich mit falschen Behauptungen wiederum Strafbar machen könnte.
Auch die Sache mit der Mittäterschaft kann ich so nicht im Raum stehen lassen.
Dem nach dürfte sich wohl so ziemlich jeder Erdenbewohner (zumindest aber der überwiegende Teil) der Mittäterschaft schuldig machen.
Thema Strassenverkehr:
Da ich in über 20 Jahren bis jetzt erst ein Ticket (wegen Parken im absolutem Halteverbot) bekommen habe
, kenne ich die Grenze bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht.
Aber bis zu einer bestimmten Überschreitung ist es "nur" eine Ordnungswidrigkeit..... danach geht es gleitend in den Straftatbestand einer "Gefährdung des öffentlichen Strassenverkehrs" über.
Und seien wir ehrlich, wer zeigt jeden Raser an?
Wahrscheinlich kaum jemand.
Ich denke hier nicht an die Raser die durch ihre Fahrweise tatsächlich andere in Bedrängnis bringen oder gar gefährden, sondern an die die "einfach nur zu schnell" fahren.
Keine Rechtsberatung..... nur meine Meinung..... bla bla