BSA hat gesagt.:
Ich meine ganz unten im kleingedruckten steht ja das er evt. auftretende Gebühren verlangen wird/kann!
[...]
und dnan den KK-Antrag bei einem neuen Provider stellen.
Letzteres würde ich erst tun wenn er sich konkret (schriftlich) über diese dubiosen Gebühren ausgelassen hat.
Ansonsten könnte dein Handeln einen (ggf. nicht gültigen aber das muss dann wieder vor Gericht) Kaufvertrag o.ä. abschließen und der verlangt dann vielleicht locker mal zwei Tagessätze à 1000 Euro oder so von dir.
.
Denn:
Angebot (sein Kleingedrucktes?) + Annahme (dein Interesse, deine Unterlagen, dein KK-Antrag -> juristisch "Willenserklärung") = Vertrag.
Ein Preis _muss_ dabei im Vorfeld nicht genannt werden, das ist nicht zwingend Bestandteil eines Vertragsabschlusses. Und wenn er dir Übles wollen sollte, also ggf. echt horrende Gebühren verlangt, kommst du da ohne Gericht nicht wieder raus.
Was sagt denn Fila?
Generell würde ich das in diesem Fall (die Herren sind ja durch solche bzw. ähnliche Vorgänge bekannt) nicht "privat" regeln und mich damit als Laie gegen erfahrene, im einen oder anderen Medium "Abzocker" genannte, Leute aufs Glatteis begeben.
Falls du das dennoch tun willst, lass dir sämtliche Gebühren, die er dafür stellt vorher schriftlich geben und bestätigen, dass damit alle seine Ansprüche in dieser Angelegenheit abgegolten sein werden und nichts mehr, also kein Cent weiter nicht mal für Porto, dazukommen wird.
Gruß
Rena
PS: Das ist _keine_ Rechtsberatung. Also ohne Gewähr das alles ...