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k1k0 hat gesagt.:Wie ich kann die Trialversion nicht neu installieren Ich weiss nicht ob da etwas kaputt ist aber bei mir geht das. Und rein Rechtlich gesehen darf ich mir 3ds garnicht kaufen. Dagegen darf ich die Trial nutzen, weil da ja keine Altersbeschränkung vorliegt (ich habe jedenfalls keine gesehen). Also werde ich die Trial noch 3 Jahre benuzen, bis ich 18 bin. Meine Frage war ja eigentlich darauf gelegt, ob ich ein Programm nutzen darf, das die Trial auf unendlich macht. Das hat sich ja denke ich schon nach der ersten Antwort erledigt und da werde ich mich auch dran halten. Trozdem danke an alle anderen Antworten.
dastool hat gesagt.:Ich kenn mich nun mit 3DS überhaupt nicht aus, komm aus der C4D-schiene aber einers Raff ich nicht:
Altersbeschränkung bei Software
Wenn es "einschlägige" Software wäre, würd ichs ja verstehen... aber Erwerben darfst du sie doch... Sollange deine Eltern zustimmen...
Oder hab ich malwieder was verpasst? (Gesetzesänderung für Kaufrecht der Teenager? )
einer der wenigenDJ Teac hat gesagt.:Aber was solls, ich bin 20 da muss ich mir darüber keine Gedanken machen
Weitere Infos:Ratgeberrecht.de hat gesagt.:Beschränkte Geschäftsfähigkeit ist u. a. bei Kindern/Jugendlichen vom 8. bis 18. Lebensjahr gegeben (§ 106 BGB). Sie sind von einem Teil der Rechtshandlungen ausgeschlossen. Für Willenserklärungen, durch die der beschränkt Geschäftsfähige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, bedarf er grundsätzlich der vorherigen Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Vgl. § 107, 108 BGB.