Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Falsch!convo hat gesagt.:@MCIglo
schon mal das AGB von 1&1 durchgelesen?
wenn allgemein bei einem Internet-Anbeiter einen Vertrag abschließt oder sei es auch eine andere Sache,dann stimmst du dem AGB zu und deren AGb sagt unter anderem,dass Sie das machen....
Also kannst du nichts machen...
Verklagen bringt nichts..
Wenn in dem AGB drinn stehen würde,dass du 100.000 Euro zahlen müsstest,einfach so,das könnten sie rein theoretisch machen...
Die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten der Anschlussleitung ab. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist zudem u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones des jeweiligen Internet-Service-Providers und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig. Die mittlere Verfügbarkeit liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich verbindlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Termin den o.g. DSL-Tarif.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Tarif-Kündigung schriftlich per E- Mail oder Brief und
nennen Sie mir den letzten Vertragstag, an dem ich meinen DSL-Tarif noch nutzen kann.
Mein DSL-Anschluss soll unverändert bestehen bleiben und ist somit nicht Bestandteil
dieser Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen