Rena Hermann
Erfahrenes Mitglied
Wobei wichtige Vertragsinformationen wie Preise, Dauer, Widerruf etc. meines Wissens nicht in den AGB versteckt sein dürfen sondern _vor dem Absenden jedweder Daten_ gut sichtbar verfügbar sein müssen.
Darüber kann man sich natürlich streiten und ich kann auch nicht sagen, wie dies auf der fraglichen Seite gehandhabt wird/wurde. Aber ist dies nicht der Fall, könnte man ggf. gut rauszukommen. Dass es manche nicht versuchen sondern nach entsprechend formulierten Schreiben "halt zahlen", ist möglicherweise der eigentliche Geschäftszweck mancher Unternehmen?
Ebenso im oben genannten Fall: Die Kollegin muss nicht beweisen, dass sie sich dort nicht angemeldet hat, sondern die Firma muss beweisen, dass Speschas Kollegin (und genau sie) sich dort angemeldet hat.
Wichtig: Geht man allerdings bei klarem Wissen einen Vertrag ein, so ist der natürlich einzuhalten und zwar von beiden Seiten.
Bin jedoch kein Anwalt, insofern ist das keine Rechtsberatung - nur was ich als Laie hier und da über diesen "Trend" gelesen hab.
Nichtsdestotrotz gilt generell:
Nicht auf alles klicken, auf dem "klick mich" steht und wer glaubt, dass irgendwelche Leute anderen einfach so was schenken, dem ist in der Tat nicht zu helfen.
Und noch ein genereller Tipp:
Widerruf immer per Einschreiben mit Rückschein - ist einfach eine Frage der Beweisbarkeit wenn's hart auf hart kommt.
Gruß
Rena
Darüber kann man sich natürlich streiten und ich kann auch nicht sagen, wie dies auf der fraglichen Seite gehandhabt wird/wurde. Aber ist dies nicht der Fall, könnte man ggf. gut rauszukommen. Dass es manche nicht versuchen sondern nach entsprechend formulierten Schreiben "halt zahlen", ist möglicherweise der eigentliche Geschäftszweck mancher Unternehmen?
Ebenso im oben genannten Fall: Die Kollegin muss nicht beweisen, dass sie sich dort nicht angemeldet hat, sondern die Firma muss beweisen, dass Speschas Kollegin (und genau sie) sich dort angemeldet hat.
Wichtig: Geht man allerdings bei klarem Wissen einen Vertrag ein, so ist der natürlich einzuhalten und zwar von beiden Seiten.
Bin jedoch kein Anwalt, insofern ist das keine Rechtsberatung - nur was ich als Laie hier und da über diesen "Trend" gelesen hab.
Nichtsdestotrotz gilt generell:
Nicht auf alles klicken, auf dem "klick mich" steht und wer glaubt, dass irgendwelche Leute anderen einfach so was schenken, dem ist in der Tat nicht zu helfen.
Und noch ein genereller Tipp:
Widerruf immer per Einschreiben mit Rückschein - ist einfach eine Frage der Beweisbarkeit wenn's hart auf hart kommt.
Gruß
Rena
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