Hallo,
danke für den Hinweis auf die Netiquette und danke für die Hinweise in der Sache.
Ich hab das jetzt so verstanden, dass ich mich "heranziehungspflichtig" mache, wenn ich ein privates Video filme, dieses mit z. B. einem beliebigen Erfolgssong aus den charts für mich unterlege, das Produkt an einen Sender/Videoanbieter einreiche, der dieses dann veröffentlicht (also auch im internet bereitstellt).
Außerdem werde ich herangezogen, wenn ich auf einer eigenen homepage einen link auf eben diese Fundstelle (des Senders/Videoanbieters) setze, ohne dieses Video selbst in meine homepage "einzubetten".
Da lasse ich dann besser die Finger von, wenn die Gema mich belangt, nur weil ein Dritter ein privat produziertes Filmchen veröffentlicht und mich dann vielleicht auch noch als abgabepflichtigen Einsender meldet ...
Eigentlich müsste der Veröffentlicher doch verantwortlich für seine Publikationen einschl. Rechtebeschaffung sein.
Vielen Dank Gumbo, danke michaelsinterface