Frage zum Urheberrecht

Jukkales

Erfahrenes Mitglied
Wenn man sich einen Film aus dem Internet lädt und auf CD Brennt ist dies illegal. Aber wenn man über eine TV karte einen Film aufnimmt und auf CD brennt ist das dann legal?(im Privaten sinne)
 
Dürfte im Prinzip ja das gleiche sein, als wenn du den Film auf Kasette aufnimmst ... da ich mir in dem Gebiet aber nicht 100%ig sicher bin, wäre ich auch auf eine Antwort gespannt ;)
 
Film und leider auf kassete sind geduldt. Das Film im fernsehen entlizensirt sind. Nur warum ist es dann illegal die filme aufzunehmen und auf dvd zu brennen?
 
.. denn genau das macht man ja auch mit einem DVD-Brenner mit Festplatte. Man zeichnet erst den Film auf, nimmt die Werbung raus und brennt ihn auf DVD ... :confused:
 
Die "Sendezeitabhängigkeit" (für die man ggf. GEZ-Gebühren bezahlt, auch für PC wohl demnächst) ist da entscheidend ... das eine ist ein Mitschnitt (für private Zwecke noch? legal), das andere ein (möglicherweise illegaler) Download.
Über Sinn und Unsinn dieser Unterscheidung mag man sich streiten - ich nehm mal an, das Verbot des zweiteren hat seinen Sinn im Eindämmen, also dem (definitiv gerechtfertigten - jeder der von eigener geistigen Leistung seine Brötchen kaufen muss wird das bestätigen) Kampf gegen die nicht lizenzierte Bereitstellung/Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material.

Gruß
Rena
 
Zuletzt bearbeitet:
Also einen Film aus dem TV auf VHS aufnehmen ist erlaubt und auf DVD brennen ist verboten? Das wäre doch Unsinn, DVD ist doch halt nur ein neues Medium ... und wenn es sich da anbietet die Werbung noch raus zu schneiden sind doch alle glücklich ;)

und GEZ bezahlt man ja auch nur für ARD und ZDF ...

Nun mal die Überlegung : die privaten Sender werden ja durch Werbung finanziert , deswegen darf man die sicher auch nicht rausschneiden .... wenn man nun aber einen Film aufnimmt auf PC , dann die Werbung rausscheidet und dann als extra Moviefile mit auf die DVD brennt , so dass man 1. den Film hat und 2. die Werbung auf der DVD.

ob das dann noch legal wäre? Würde sicher ein Streitfall sein....


aber ich denke mal , wenn man sich mit TV karte einen Film aufnimmt und (ohne Werbung) auf DVD brennt, kann das sowieso keiner kontrollieren und davon mal abgesehen, sogar die Polizisten selber (die eigentlich sowas verfolgen und anzeigen) laden sich Filme aus dem Internet , brennen die und verkaufen sie dann .... ich kannte mal so jemand.... aber das tut ja nix zur Sache nun.


Mich würde mal interessieren , was ihr zu meiner Überlegung sagt ;)

mfg ZiRaG
 
Die Frage war:
- Download einer urheberrechtlich geschützten, von wem auch immer im Internet oder über Tauschbörsen bereit gestellten Datei (-> illegal)
vs.
- Mitschnitt aus einer laufenden, offiziellen Sendung im Fernsehen egal ob über Fernseher oder TV-Karte (-> noch legal)

Das Speichermedium ist dabei gleichgültig, ebenso ob man aus einer legalen Aufnahme (zur Sendezeit, für private Zwecke etc.) die Werbung für sich selbst rauspfriemelt oder nicht..

Gruß
Rena
 
Zuletzt bearbeitet:
zirag hat gesagt.:
und GEZ bezahlt man ja auch nur für ARD und ZDF ...

Rundfunkgebühren werden bezahlt für:

1. ARD Fernsehen
2. ZDF
3. alle 3. Fernseh-Programme
4. Arte
5. 3Sat
6. Kinderkanal
7. Phoenix
8. digitales Programmbouquet von ARD
9. digitales Programmbouquet von ZDF
10. DAB
11. Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörde der privaten Rundfunkanbieter
12. Deutschlandradio
13. alle Hörfunkprogramme der ARD-Anstalten

Nach der dualen Rundfunkordnung Deutschlands darf privater Rundfunk (auch Privatfernsehen)
nur dann existieren, wenn auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk existiert.
Private wie Sat1, RTL usw. schweigen da sehr gerne dazu, weil sie sonst zugeben müssten,
dass sie nur existieren, weil die öffentlich-rechtlichen existieren.

Wie du siehst, wird von den Rundfunkgebühren sehr viel bezahlt und nicht nur ARD- und
ZDF-Fernsehen.

Gruß
Martin
 
Martin Schaefer hat gesagt.:
Nach der dualen Rundfunkordnung Deutschlands darf privater Rundfunk (auch Privatfernsehen)
nur dann existieren, wenn auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk existiert.
Private wie Sat1, RTL usw. schweigen da sehr gerne dazu, weil sie sonst zugeben müssten,
dass sie nur existieren, weil die öffentlich-rechtlichen existieren.

HUCH, das wusste ich nicht... von wann ist denn dieses gesetz? Das ist ja so als wenn ich nur Bücher schreiben dürfte wenn der Staat es auch tut... Springt dagegen nicht zumidnest für nachrichtensendungen die Pressefreiheit ein? Oder schützt die nur die Aussagen, und das medium das gewählt wird darf eingeschränkt werden?
:confused: :confused: :confused:
 
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