vogtländer
Erfahrenes Mitglied
1.) Gemäß § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Gustave Eiffel starb 1923, Frédéric Auguste Bartholdi - der geistige Urheber der Freiheitsstatue - starb 1904, somit besteht für beide Bauwerke kein Urheberrecht mehr.cycovery hat gesagt.:Aber z.b. Bilder von der Freiheitsstatue, oder dem Eifelturm, oder Fotos wo Autos drauf zu sehen sind oder andere markengegenstände kann man ja auch überall kaufen . . .
2.) Fahrzeuge sind an sich nicht im Sinne der §§ 2-5 UrhG geschützt.
Alle Fotos, die davon gemacht werden, sind somit Eigentum der Urheber - meist der fotografen - und diese können damit treiben, was immer sie wollen.