Klein0r
Erfahrenes Mitglied
Auf gar keinen Fall !! Fotograf ist eine geschützte Berufsbezeichnung.
Das stimmt übrigens nicht:
1. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört "Fotograf/in" nach dem "Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003" zu den "zulassungsfreien Handwerken" - sprich KEIN Meisterzwang bspw. bei Eröffnung eines Studios.
2. "Fotograf/in" ist nach wie vor AUCH ein anerkannter Ausbildungsberuf.
3. Wer sich bspw. auf seiner Webseite oder Visitenkarte "Fotograf/in" nennen will, der MUSS eine gebührenpflichtige Eintragung in der Handwerksrolle nachweisen können.