schwarzfahrer
Gesperrt
Re: Re: hmm..
kann ich nur bestätigen!
provider: netbeat
link: http://www.netbeat.de/html/agb.html
20. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden benötigen. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer berechtigt Überbuchungen / Trafficbegrenzungen durchzuführen und eine Berechnung des Traffic in der Größenordnung von EUR 0,0046 / Gbyte an den Auftragnehmer vorzunehmen. Bei Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und Nichterreichbarkeit können Endkunden des Resellers direkt angerufen und betreut werden._
Original geschrieben von ArneE
Von Unlimited-Traffic-Angeboten rate ich dringest ab! Meistens ist dann etwas in den AGBs à la "Faire use" oder vgl. verankert bzw. wird einem fristlos gekündigt, wenn man zu viel verbraucht, wobei zu viel im Ermessen des Betreibers liegt.
kann ich nur bestätigen!
provider: netbeat
link: http://www.netbeat.de/html/agb.html
20. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden benötigen. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer berechtigt Überbuchungen / Trafficbegrenzungen durchzuführen und eine Berechnung des Traffic in der Größenordnung von EUR 0,0046 / Gbyte an den Auftragnehmer vorzunehmen. Bei Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und Nichterreichbarkeit können Endkunden des Resellers direkt angerufen und betreut werden._