Dominik Haubrich
Administrator
Das französische Verbrauchermagazin "UFC-Que choisir" widmet sich in seiner jüngsten Ausgabe den kuriosesten Hinweisen auf Produktverpackungen oder Beipackzetteln.
"Das Produkt wird heiß sein, wenn es erhitzt wurde", so wird der Verbraucher etwa auf der Verpackung eines Puddings aufgeklärt. Einem Fön ist diese Warnung beigelegt: "Nicht im Schlaf benutzen!". Bei einer Kettensäge sieht der Fabrikant besonders abwegige Gefahren kommen: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand oder den Geschlechtsteilen anzuhalten", steht auf der Verpackung. Auf einer Erdnuss-Packung wird der Käufer vorab gewarnt: "Achtung: Enthält Erdnüsse."
Auch besonders fürsorgliche Hinweise finden sich in der Blütenliste des Magazins. Kekse beispielsweise verzehrt man am Besten so: "Instruktion: 1. Verpackung öffnen. 2. Kekse essen." Bei Tiefgefrorenem findet sich dieser Zubereitungsvorschlag: "Wieder auftauen", und bei einem Paket mit Weihnachtsschmuck der unschlüssige Rat: "Nur für drinnen oder draußen."
Nur mit schlechtem Gewissen kann man beim Tiramisu einem Hinweis auf das Verfallsdatum auf der Unterseite folgen, wenn am Rand "nicht umdrehen" steht. Und ganz besonders genial fand die Verbraucherzeitschrift das Gewinnspiel eines Chips-Produktes "mit vielen Preisen und ohne Kaufzwang": "Einzelheiten im Inneren der Packung."
Quelle: dpa
"Das Produkt wird heiß sein, wenn es erhitzt wurde", so wird der Verbraucher etwa auf der Verpackung eines Puddings aufgeklärt. Einem Fön ist diese Warnung beigelegt: "Nicht im Schlaf benutzen!". Bei einer Kettensäge sieht der Fabrikant besonders abwegige Gefahren kommen: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand oder den Geschlechtsteilen anzuhalten", steht auf der Verpackung. Auf einer Erdnuss-Packung wird der Käufer vorab gewarnt: "Achtung: Enthält Erdnüsse."
Auch besonders fürsorgliche Hinweise finden sich in der Blütenliste des Magazins. Kekse beispielsweise verzehrt man am Besten so: "Instruktion: 1. Verpackung öffnen. 2. Kekse essen." Bei Tiefgefrorenem findet sich dieser Zubereitungsvorschlag: "Wieder auftauen", und bei einem Paket mit Weihnachtsschmuck der unschlüssige Rat: "Nur für drinnen oder draußen."
Nur mit schlechtem Gewissen kann man beim Tiramisu einem Hinweis auf das Verfallsdatum auf der Unterseite folgen, wenn am Rand "nicht umdrehen" steht. Und ganz besonders genial fand die Verbraucherzeitschrift das Gewinnspiel eines Chips-Produktes "mit vielen Preisen und ohne Kaufzwang": "Einzelheiten im Inneren der Packung."
Quelle: dpa