Vorsicht: Das Produkt wird heiß sein, wenn es erhitzt wurde

Dominik Haubrich

Administrator
Das französische Verbrauchermagazin "UFC-Que choisir" widmet sich in seiner jüngsten Ausgabe den kuriosesten Hinweisen auf Produktverpackungen oder Beipackzetteln.

"Das Produkt wird heiß sein, wenn es erhitzt wurde", so wird der Verbraucher etwa auf der Verpackung eines Puddings aufgeklärt. Einem Fön ist diese Warnung beigelegt: "Nicht im Schlaf benutzen!". Bei einer Kettensäge sieht der Fabrikant besonders abwegige Gefahren kommen: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand oder den Geschlechtsteilen anzuhalten", steht auf der Verpackung. Auf einer Erdnuss-Packung wird der Käufer vorab gewarnt: "Achtung: Enthält Erdnüsse."

Auch besonders fürsorgliche Hinweise finden sich in der Blütenliste des Magazins. Kekse beispielsweise verzehrt man am Besten so: "Instruktion: 1. Verpackung öffnen. 2. Kekse essen." Bei Tiefgefrorenem findet sich dieser Zubereitungsvorschlag: "Wieder auftauen", und bei einem Paket mit Weihnachtsschmuck der unschlüssige Rat: "Nur für drinnen oder draußen."

Nur mit schlechtem Gewissen kann man beim Tiramisu einem Hinweis auf das Verfallsdatum auf der Unterseite folgen, wenn am Rand "nicht umdrehen" steht. Und ganz besonders genial fand die Verbraucherzeitschrift das Gewinnspiel eines Chips-Produktes "mit vielen Preisen und ohne Kaufzwang": "Einzelheiten im Inneren der Packung."

Quelle: dpa
 
Zwar alt, aber wenn man mal sieht für was in manchen Ländern alles geklagt wird [vor allem U.S.A.] dann sind diese Hinweise teilweise notwendig [siehe der Ami, der McDonald's verklagte, weil er sich mit heissen Cafe überschüttete und auf den Bechern kein Hinweis darauf war, dass man sich verbrennen konnte :D ]
 
Ja oder eine Frau steckt ihren Hund zum Trocknen in die Mikrowelle und verklagt die Firma weil er draufgegangen ist...
 
Auch immer wieder gut, der Klassiker aus Amerika

Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/Std. und verliess den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Strassenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Handbuch des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten.
Ergo:Er erhielt 1,75 Mio. Dollar zugesprochen zuzüglich ein neues Motor Home. (Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihr Handbuch ein, für den Fall, dass weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten)...



Wer weiß, welcher nicht ganz so intelligente Mensch eine Kettensäge mit den Geschlechtsteilen angehalten hat... :rolleyes:
Ich versuche mir das grad mal Bildlich vorzustellen :p
 
Original geschrieben von Dominik Haubrich
Bei einer Kettensäge sieht der Fabrikant besonders abwegige Gefahren kommen: "Nicht versuchen, die Kette mit der Hand oder den Geschlechtsteilen anzuhalten"

Hmm...also wenn sich jemand beim Versuch, die Kettensäge mit dem Kopf anzuhalten verletzt, hat er guten Chancen recih zu werden :-)
 
KLingt zwar richtig doof solche Sprüche auf den Packungsbeilagen aber ist doch irgendwie amüsant. :-)
 
Und ich dachte schon der Satz " Bitte keine Schallplatten oder MCs einlegen" in der gebrauchsanweisung meines CD Players damals wäre dämlich gewesen :-)
 
Rauchen macht TOT :p

Sind recht Amüsante sachen die auf Verpackungen und in Aleitungen gedruckt werden.
Für die Rechtliche unantastbarkeit machen die Leute doch jeden mist. =)
 
also mir fallen vorneweg 5000 Dinge ein die man zB. mit einem Auto nicht machen darf.
Vieleicht wird in den USA bald bei einer Kinderüberraschung eine Gebrauchsanleitung mit Warnhinweisem im Format der Bibel beigelegt :rolleyes:
 
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