Sind Domain Adressen strafbar?

del_nielo

Mitglied
Ich hab vor kurzem gehoert, das ein Frau Baby Produkte verkauft und sich ne Domain mit Online Shop angelegt hat! Ihr Domain Name war genau so änlich wie von einer Firma die ein Patent für den Namen hat (bei ihr war nur ein c weniger im Domain Namen) und auch Baby Produkte verkaufte! Die Frau vom musste 700€ an die Firma bezahlen , weil sie kein Patent hatte für den Domainnamen und ihr Domain Name war total verwechselbar, weil beide fast die gleichen Produkte verkauft haben!

Aber was ist, wenn man nen Domain Namen hat, der auch änlich ist wie von einer Firma bloß man nimmt die Domain für ne Private Seite die nicht mit der Firma und ihren Produkt zu tun hat und auch nicht verwechselbar ist! Dürfte man das machen oder könnte man auch mit Bußgeld rechnen oder Gerichtsgeld oder Mahnungen?

Gruß ensid
 
danke für eure Antworten, am besten garnicht erst eine Domain registrieren, man macht eh alles falsch, wie ich schon sehe gibt es auch ne Seite/Firma, die meinen Name ensid als Firmennamen hat(ensid.com) , dann könnte ich mir noch nicht mal ensid.de holen, weil dann könnte es sein, das die Firma klagt!

Die Links sind sehr gut, hab bei beiden Links mir mal alles durchgelesen, und bin viel schlauer geworden! Da muss man ja schon sehr aufpassen

Gruß
 
Das Recht liegt hier im Allgemeinen bei demjenigen, der die bessere Rechtsschutzversicherung und/oder Anwälte in der Familie hat.

Soll heissen, dass er zwar ein Recht darauf hat - es aber ziemlich wahrscheinlich ist,dass er dennoch verklagt bzw. abgemahnt wird. Das kann sehr teuer werden, wenn man sich dann auf einen Rechtsstreit einlässt.

Traurig ist das, zugegeben, aber ich würde das Risiko nicht eingehen.
 
Du könntest die Firma anschreiben und die Sache schildern.
Wenn du Glück hast, verzichten sie auf die Domain (die sie eh schon lange hätte haben können), dann kannst du sie nehmen. Je nachdem kannst du dir das ja schriftlich geben lassen.

Ich finds von den Firmen meistens sowieso lächerlich sofort mit einer Klage zu kommen. Man könnte ja auch die Leute ganz normal anschreiben.
 
Das finde ich auch! Weil Privat Homepagebesitzer würde sofort kündigen, wenn sie hören das so ein spass schon normalerweise bei 500€ anfängt!
 
Also ich würde nicht gleich mit dem Schlimmsten rechnen.

Wenn man seinen bürgerlichen Namen als Domainnamen wählt, ist das O.K. ....das ist so Gesetz.
Sollte jemand ein "höheres" Interesse an dem Namen haben, kann er die Herausgabe verlangen... klagen muss er deswegen noch lange nicht.

Was denn bitte sollte man sonst überhaupt noch als Domain nehmen dürfen.... es gibt so gut wie nichts mehr, was nicht irgendwie geschützt ist....und der eigene Name ist nun mal auch durch Gesetze geschützt. Da ist man schon mal etwas abgesicherter als bei einem frei erfundenen Domainnamen.
 
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