Puretec droht mit Rechtsanwalt

wie kündige ich richtig:

1. schritt immer schriftlich per brief
mit angabe des zeitpunkts und auforderung eine bestätigung zu schicken

2. schritt (wenn keine bestätigung kommt)
per einschreiben mit rückschein denn nur mit rückschein das du eine nachweis das die kündigung angekommen ist (und nur der ist auch gerichtsverwertbar)

bei allen anderen versionen zieht man den kürzeren :-(

ps: forderungen gelten 30 jahre und werden "anständig" verzinst (bis zu 16% )
 
aber...

angenommen du kündigst mit Frist und schickst es ab... dummer zufall der postbote bricht sich ein bein, ersatzpostbote vergisst es abzugeben weil er mit der nachbarin poppt und dabei fliegt deine kündigung in den garten am besten unter die terasse, wo kein regenfällt, nach ähmmm... so nach ca. 5 jahren wird die entdeckt und wird erst jetzt zugestellt. was ist jetzt mit der frist? kündigung erst dann wirksam wenn der empfänger nach 5 jahren die kündigung schriftlich mitbekommt? verschiebt sich die verjährung jetzt um 30 jahre?

fragen über fragen...
 
kleine rechtskunde:

unter 18 kannste kein kredit aufnehmen auch nicht mit zustimmung der eltern

eine rechnung ist 3 jahre gültig (verjährt immer am jahreswechsel) danach muss nicht gezahlt werden

die 30 jahre kommen ins spiel wenn es ein mahnbescheid gibt ...und die 30 jahre zählen ab datum mahnbescheid

als wenn ich eine alte rechnung die fast 3 jahre alt ist mit einem mahnbescheid dann laufen nochmal 30 jahre an ..

und wenn man bürgt ist man genauso dran die der schuldner sprich wenn man eine bürgschaft unterschreibt immer zeitmässig und geldmässig und auf einen bestimmten vorgang begrenzen ..
 
>eine rechnung ist 3 jahre gültig (verjährt immer am jahreswechsel) danach >muss nicht gezahlt werden

Das ist nicht ganz korrekt. Eine Rechnung verjährt mit einer üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist BEGINNT mit dem ENDE des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§199 BGB).
-> Das heißt eine Rechnung von 20.01.2004 verjährt NICHT am 20.01.2007, sondern am 31.12.2007! fast 4 Jahre, nachdem sie geschrieben worden ist.

>die 30 jahre kommen ins spiel wenn es ein mahnbescheid gibt ...und die 30 >jahre zählen ab datum mahnbescheid
Das ist vollkommen korrekt. (§197 BGB) Sie kann aber auch durch ein Insolvenzverfahren oder Vergleichen resultieren!
 
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