melmager
Erfahrenes Mitglied
wie kündige ich richtig:
1. schritt immer schriftlich per brief
mit angabe des zeitpunkts und auforderung eine bestätigung zu schicken
2. schritt (wenn keine bestätigung kommt)
per einschreiben mit rückschein denn nur mit rückschein das du eine nachweis das die kündigung angekommen ist (und nur der ist auch gerichtsverwertbar)
bei allen anderen versionen zieht man den kürzeren :-(
ps: forderungen gelten 30 jahre und werden "anständig" verzinst (bis zu 16% )
1. schritt immer schriftlich per brief
mit angabe des zeitpunkts und auforderung eine bestätigung zu schicken
2. schritt (wenn keine bestätigung kommt)
per einschreiben mit rückschein denn nur mit rückschein das du eine nachweis das die kündigung angekommen ist (und nur der ist auch gerichtsverwertbar)
bei allen anderen versionen zieht man den kürzeren :-(
ps: forderungen gelten 30 jahre und werden "anständig" verzinst (bis zu 16% )