Jemand mit Ahnung im deutschen Recht?

LongDonJohn

Mitglied
Habe da mal ne Frage, und hoffe, dass hier jemand ist, der mal Jura studiert hat, oder sonstwoher Ahnung mit dem Gebiet hat.

Meine Freundin wird von dem Filialleiter eines Baumarktes des Diebstahls beschuldigt und hat Anzeige bei der Polizei erstattet. Da ich mit dabei war, weiß ich, dass sie definitiv nichts geklaut hat, und alles ein großes Missverständniss ist (genauer darauf einzugehen, würde diesen Beitrag zu lang machen).

Der Filialleiter hatte aber überhaupt nicht die Lust, die Sache irgendwie zu klären, sondern hat direkt die Polizei gerufen (vielleicht weil sie Griechin ist, und der Herr scheinbar der Meinung ist, Ausländer lügen und klauen immer).

Ich habe bereits eine Beschwerde an die Geschäftsführung der Zentrale geschickt, aber bis ich da eine Antwort bekomme, wird es wohl noch dauern. Jetzt steht jedenfalls die Anzeige im Raum...

Besteht die Möglichkeit, eine Gegenanzeige, wegen falscher Beschuldigung zu erstatten? Wenn ja, wie erfolgversprechend ist das?

Der Streitwert ist übrigens 10 Euro...

Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
Gruß
John
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Also Jura studiert hab ich nicht (werd ich wohl auch nie *graus*), aber prinzipiell lässt sich sagen:
Wenn der Filialleiter deiner Freundin nicht nachweisen kann, dass sie was geklaut hat, kann sie auch nicht verurteilt werden. Verurteilung auf Verdacht gibt es nicht. Hier greift der Spruch In dubio pro reo. - Im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten.
Wenn der Filialleiter und/oder die Polizei bei deiner Freundin jedoch etwas gefunden hat, was sie entwendet hat, dann wird dies auch ein Stafe zur Folge haben.
Hausverbot wird es auf jeden Fall geben. Der Filialleiter hat in dem Baumarkt Hausrecht, und kann jedem Hausverbot erteilen, wem er will. Vorallem auf Verdacht.

Von einer Gegenklage würde ich absehen. Es sei denn deine Freundin hat aufgrund der Anzeige des Filialleiters finanziellen und / oder ansehnlichen Schaden erhalten. Ansonsten werdet ihr kein Gericht in Dtl. finden, dass diesen Fall behandeln würde.


bzgl. dem Rufen der Polizei.
Das ist sein Recht. Wenn der Verdächtige nicht bereit ist, seine Personalien vorzulegen oder eine Durchsuchung der Person erforderlich ist, darf/muss er die Polizei rufen, die dann die Anzeige aufnimmt.

PS: nimm mal zur Sicherheit den Marktnamen aus deinem Post.
 
Natürlich hat der Filialleiter etwas bei ihr gefunden - namlich die zwei Artikel, von denen meine Freundin ausgegangen war, die Kassiererin hätte sie zusammen mit den anderen Artikeln kassiert, wie sie es ihr gesagt hatte. Hat sie aber nicht, und daher waren diese zwei Artikel auch nicht bezahlt - aber dass konnte meine Freundin nicht wissen, da sie beim Kassiervorgang nicht dabei war! Sie musste nämlich den Preis von einem Artikel, der nicht in der Kasse gespeichert war besorgen, wozu der Filialleiter keine Lust hatte...

Vielleicht läuft es ja auf § 153 StPO hinaus - oder wird dieser Paragraf bei Diebstahl nicht angewendet?
 
Hallo!

Grundsätzlich kann jeder jeden anzeigen, egal ob begründet oder nicht.

Dem nach wurde sie also nicht auf frischer Tat ertappt?
Dann müsste sie (durch eine weiblich Polizeibeamtin) durchsucht worden sein (Beweissicherung).
Es sei denn, sie hat die vermeintliche Diebesware freiwillig rausgeholt.
Wenn beides nicht der Fall ist, wurde schonmal ein Verfahrensfehler in den Ermittlungen begannen.
Wenn bei der Durchsuchung nichts gefunden wurde, ist die Sache eigentlich schon gelaufen (ein Beklagter ist so lange unschuldig, bis ihm das Gegenteil bewiesen wird).

Du sprichst von einem "Missverständnis", dann gehe ich davon aus dass etwas bei ihr gefunden wurde bzw. sie es freiwillig rausgegeben hat.
Hier könnte die "lange Geschichte" doch interessant sein.
Hat sie z.b. eine Packung Batterien (wofür auch immer sie die braucht ;) ) in ihre Tasche gesteckt, ist es nach §242 StGB schon eine Straftat.
$242 StGB hat gesagt.:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wikipedia beschreibt es so:
Wikipedia hat gesagt.:
Wegnahme bedeutet den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
Ferner sagt Wikipedia zu "Wegnahme" dieses:
Wikipedia hat gesagt.:
Beim Ladendiebstahl liegt die "Wegnahme" nicht notwendigerweise erst im Verlassen des Geschäfts mit der unbezahlten Ware vor, sondern bereits im Verbergen in einer Tasche oder in der Kleidung.
Also eigentlich eindeutig.
Allerdings sehen die Gerichte sie Sache etwas lockerer.
Schliesslich würde niemand eine Omi des Diebstahls bezichtigen, nur weil sie die Butter in ihren "schicken" Handwagen gepackt hat. ;)
Es ist also nicht immer davon auszugehen dass sich jemand etwas ohne zu bezahlen aneignen will, nur weil er es einsteckt.
Dass wissen auch die Gerichte..... und eigentlich sollte es auch das Personal (bzw. die Warenhausdetektive) der Geschäfte wissen und vorerst nur beobachten.
Der "Zugriff" sollte dann erst beim verlassen des Kassenbereichs (z.b. Bahr, Bauhaus, Aldi, Lidl usw.) erfolgen oder spätestens dann wenn der "Tatverdächtige" anstalten macht das Geschäft zu verlassen.

Auf grund des Streitwerts (10 €) wird das Gericht das Verfahren mit grosser Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit einstellen (ist aber kein Freispruch und auch die Unschuld wurde nicht bewiesen).

Eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung sollte daher sehr gut überlegt sein.

Gruss Dr Dau

PS: wie immer ist dieses keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Meinung wieder. ;)
 
danke für die ausführliche Antwort! Sie hat den Laden nicht mit den Artikeln verlassen, sondern die Artikel standen bereits draußen vor dem Laden. Sie waren dort aufgebaut.

Für den, den es noch interessiert und noch nen Tip für mich hat, hier ein Auszug der Beschwerde, die ich an die Geschäftsleitung dieser großen Kette geschickt habe.

Meine Freundin hatte an diesem Tag Geburtstag und plötzlich die Idee, ihre Terrasse mit ein paar Blumen für die Feier am Abend zu verschönern.

Wir betraten gegen 19.45 Uhr den Baumarkt und suchten noch ein paar weitere Artikel, aber da die Zeit drängte gingen meine Freundin und ihre Schwägerin wieder hinaus, um passende Blumen auszusuchen, während ich die restlichen Artikel im Baumarkt suchte.

Gegen fünf vor acht hatte ich alle Artikel im Baumarkt zusammengesucht und legte sie in der Nähe der Kasse ab, um draußen nach meiner Freundin und ihrer Schwägerin zu schauen. Diese hatten mittlerweile ein paar Blumen gefunden, waren sich aber nicht einig, ob sie noch zwei Hängepflanzen nehmen sollten, da der Zustand dieser Pflanzen (wie fast aller übrigen Pflanzen) sehr zu wünschen übrig ließ.

Um Punkt acht Uhr machte ich die beiden darauf aufmerksam, dass wir nun bezahlen müssten und schlüpfte gerade noch durch die Türe, die in diesem Moment verschlossen werden sollte. Den etwas angenervten Mitarbeiter fragte ich, ob es möglich wäre, unseren Einkauf noch zu bezahlen. Da eine Kasse noch besetzt war, rief ich meine Freundin und ihre Schwägerin mit ihrem Einkaufswagen herein. Die Hängepflanzen ließen sie draußen, da sie sich immer noch nicht einig waren, ob sie diese nehmen sollten oder nicht.

Während die Kassiererin unsere Artikel einscannte, tanzte ein sichtlich genervter Filialleiter um die Kasse herum. Die Artikelnummer auf dem Topf einer Pflanze war leider nicht im Computer gespeichert, was dieser Filialleiter mit den Worten: „Fünf nach acht und dann auch noch so was“ zur Kenntnis nahm. Aber anstatt zu helfen verließ er den Kassenbereich. Also ging meine Freundin nach draußen, um nach einem Einstecker in der Erde einer Pflanze der gleichen Sorte zu suchen und sagte zu ihrer Schwägerin und der Kassiererin „Die Hängepflanzen nehmen wir dann auch noch.“ Dies nahm die Kassiererin mit einem Nicken zur Kenntnis. Kurz darauf kam meine Freundin mit einem Einstecker zurück, der erfolgreich eingescannt werden konnte. Wir bezahlten unseren Einkauf mit einem 100 Euroschein und verließen den Markt.

Nachdem alle Artikel in Kofferraum verstaut worden waren, brachte ich den Einkaufswagen zurück, während meine Freundin die Hängepflanzen (von denen sie ausgegangen war, sie
wären ebenfalls mit bezahlt worden) holte und in den Kofferraum stellte.
Genau in dem Moment, als sie den Kofferraum schloss, kam der Filialleiter angelaufen und verlangte nach unserem Einkaufszettel. Nach einem kurzen Blick darauf stellte er fest, dass die Hängepflanzen nicht auf dem Einkaufszettel standen.

Ohne den Versuch zu unternehmen, die Sache zu klären, griff er nach seinem Handy und verständigte die Polizei. Alle Versuche sowohl meiner Freundin, ihrer Schwägerin als auch von mir die Sachlage zu erklären wurden von ihm abgeblockt und es blieb keine weitere Möglichkeit, als auf das Eintreffen der Polizei zu warten. Diese nahm die Anzeige auf, die Hängeblumen wurden uns nicht verkauft und wir konnten gegen 20.40 Uhr den Parkplatz verlassen.

Folgende Ungereimtheiten ergeben sich zusätzlich zu den bereits geschilderten Tatsachen:

- Geld hatten wir genug dabei (100 Euroschein) – warum also sollten wir zwei Pflanzen im Gesamtwert von zehn Euro klauen?
- Wer kommt auf die Idee, Pflanzen vor einem Baumarkt zu klauen, währen der Filialleiter fünf Meter weiter den Eingang abschließt, ein Angestellter neben ihm wartet und ein weiterer Angestellter eins der Parkplatztore abschließt?
- Warum sagt einer der Angestellten hinter vorgehaltener Hand zu uns, dass das Verhalten des Filialleiters lächerlich sei?
- Warum erwidert der Filialleiter auf meine eher scherzhaft gestellte Frage, ob er das als Überstunden bezahlt bekommt, oder ob er das aus reinem Enthusiasmus macht, dass das sein reiner Enthusiasmus sei, während er keinerlei Enthusiasmus zeigte, als wir an der Kasse standen, um zu bezahlen und ein Preis in der Kasse fehlte? Ohne den Stress, den dieser Herr verbreitet hat, wäre es wahrscheinlich nie zu diesem Missverständnis gekommen...
- Warum lehnte der Filialleiter jeglichen Versuch ab, die Sache ohne die Polizei zu klären? Liegt dass vielleicht daran, dass man meiner Freundin (obwohl in Deutschland geboren) ihren griechischen Ursprung ansieht, und für ihn klar war, dass Menschen mit ausländischen Aussehen immer klauen und lügen?
- Warum wurde die Kassiererin nicht auf unseren Wunsch hin dazugeholt, so dass sie, als die Polizei sie befragen wollte nicht mehr da war?
- Warum haben selbst die beiden Polizisten sehr verwirrt über die Anzeige ausgesehen, nachdem wir ihnen den Sachverhalt erklärt hatten?
- In welcher Art und in welchem Umfang werden leitende Angestellte in Ihrem Unternehmen in Konfliktbewältigung ausgebildet? Ist das Vorgehen dieses Filialleiters konform mit Ihrer Unternehmensphilosophie?

Das Schreiben war noch länger, aber ich habe es mal ein wenig gekürzt...
 
Dir ist aber klar, dass wir jetzt alle die Antwort auf dieses geile Schreiben auch wissen wollen, wenn es da ist, ja? ;)

Ich bin gespannt, wie er reagiert, dass man ihm leicht vorwirft
- auslaenderfeindlich,
- inkpompetent,
- zu impulsiv,
- und von seinen Mitarbeitern als Spinner dargestellt zu sein.

Ehehehe.
Ich glaube, da wird wieder eine Stelle in einem Baumarkt frei :D
Ich denke auch nicht dass da noch viel passiert.
Das ganze wird vermutlich als 'Irrtum' abgewertet und nicht als Diebstahl oder Aehnliches.

Also erstmal cool bleiben, Gegenanzeigen bringen in solchen Faellen nicht viel,
vor allem da es sich nur um 10 Euro handelt ;)
 
Dass die Kassierin nicht befragt wurde, stellt meiner Menung auch einen entscheidenen Verfahrensfehler dar.
Hat sie zugegeben das Sie die Artikel vergessen hat abzukassieren (aus welchem Grund auch immer)?
In dem Fall solltest Dir ein schriftliches Statement von ihr geben lassen und sofern es zu einer Anklage kommt,
dem Staatsanwalt vorlegen. Somit kann das Verfahren vorzeitg eingestellt werden.

Viel Erfolg!
 
- Warum wurde die Kassiererin nicht auf unseren Wunsch hin dazugeholt, so dass sie, als die Polizei sie befragen wollte nicht mehr da war?
Nun ja, da ihre Personalien ja bekannt sind kann sie eigentlich niemand dazu zwingen zu bleiben (es bestand ja keine "Gefahr im Verzug").
Statt dessen kann die Polizei sie als Zeugin vorladen und ihre Aussage so zu Protokoll nehmen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob der Fillalleiter Ihre Personalien der Polizei (geschweige denn Dir) nennen muss.
Du könntest ihren Namen (die Kassierer tragen ja alle ein Namensschildchen) aber der Polizei mitteilen, alles weitere müsste im Ermittlungsverfahren geklärt werden.
Aber wer merkt sich schon den Namen der Kassiererin?..... Es sei denn ist ist blond und vollbusig. ^^

Rechtlich gesehen ist es jedenfalls ein Diebstahl (siehe oben)..... egal ob es sich um ein Missverständnis handelt oder nicht.
Ich denke aber das der Richter (falls es überhaupt zu einer Verhandlung kommt) es Deinen Erzählungen nach, auch als ein Missverständnis werten wird und die Klage abweisen wird.
Erst recht wenn Du die div. Verfahrensfehler ins Spiel bringst.

PS: und weils so schön ist..... dieses ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Meinung wieder. ;)
 
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