Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl?

KyriosTheristis

Erfahrenes Mitglied
Guten tag!

Ich weiss, es hat hier nicht allzu viele Rechtler, aber vielleicht weiss das trozdem jemand.
Ich wollte fragen, wie das genau läuft mit dem Durchsuchungsbefehl.
Weiss jemand, ob ein Durchsuchungsbefehl zwingend notwendig ist, damit ein Haus von der Polizei durchsucht werden darf, geht das bei gewissen Umständen auch ohne?
Oder kann ich die ohne Kommentar vor der Haustüre stehen lassen, wenn die mir diesen Befehl nicht vorweisen?

Es ist noch anzumerken, dass ich in der Schweiz wohne.
Danke für eure Antworten

MfG
Kyrios
 
Zum Glück leben wir hier in der BRD in einem Rechtsstaat, wo die Polizei / ermittelnden Behörden einen Durchsuchungsbefehl benötigen, um Zutritt zu einer Wohnung / einem Haus zu haben bzw. die Legitimation für eine Hausdurchsuchung zu besitzen.

Wie das in der Schweiz abläuft, weiss ich leider nicht.
 
Hallo!
michaelsinterface hat gesagt.:
Zum Glück leben wir hier in der BRD in einem Rechtsstaat, wo die Polizei / ermittelnden Behörden einen Durchsuchungsbefehl benötigen, um Zutritt zu einer Wohnung / einem Haus zu haben bzw. die Legitimation für eine Hausdurchsuchung zu besitzen.
Seit wann?
Wenn "Gefahr im Verzug" besteht, darf sich die Polizei ggf. sogar gewaltsam Zutritt verschaffen.

Wie es in der Schweiz aussieht, weiss ich nicht..... aber ich denke dass es dort auch solch eine "Sonderregelung" gibt.

Gruss Dr Dau

PS: wie immer, dieses ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Meinung wieder. ;)
 
Hi!

"Gefahr im Verzug" ist in solch schwammiger Weise definiert -> "einsetzbar", daß, wenn die Exekutive will, sicher ein Weg in die Wohnung zu finden ist ;)
Jurawelt / Hausdurchsuchung

Liebe Grüße,
Mark.

//edit: ...zu lange "gesucht" ;)
 
Klar, wenn "Gefahr im Verzug ist", oder ein (dringender) Tatverdacht besteht, sieht die Welt ganz anders aus ;)
 
Grundsätzlich hier die österreichische Rechtsgrundlage, dürfte aber in D/in CH ähnlich sein.

Beim Thema "in die Wohnung gelangen" muss man prinzipiell 2 Arten unterscheiden:

1) Weil man etwas/jemanden sucht.
Sicher, die beste Lösung ist ein HD-Befehl, da ist man rechtlich abgesichert da er ja nur durch ein Gericht ausgestellt werden darf. Bei entsprechender Schwere der Tat (allgemein mindestens ein Verbrechen) kann aber, wenn es die Zeit nicht mehr erlaubt und Gefahr im Verzug herrscht (z.B. dass Beweismaterial vernichtet wird) auch eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl durchgeführt werden. Es ist aber auf jedem Fall die HD dem Richter zu melden und nachträglich ein HD-Befehl einzuholen.

Unberührt davon bleibt die sog. Freiwillige Nachschau, dabei erlaubt der Inhaber der Wohnung/des Autos freiwillig, dass die Beamten seine Wohnung/sein Auto durchsuchen dürfen.

2) Weil man jemanden helfen muss
Im Zuge der sog. Gefahrenabwehr sind Polizeibeamte durchaus berechtigt, fremde Wohnungen ohne Zustimmung zu betreten, um Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit (schöner Begriff, oder?) oder seltener gegen fremdes Eigentum zu verhindern. Hier ist aber kein Strafrecht anzuwenden sondern Verwaltungsrecht, daher gibt es auch keine richterliche Zustimmung. Ein Mißbrauch wird allerdings wieder vor dem Richter verhandelt (sog. Mißbrauch der Amtsgewalt)


Der Doc!
 
So läuft es bei uns auch.
Wobei die freiwillige Nachschau könnte auch mit "fiesen Tricks" herbeigeführt werden.
Wenn die Polizei (meist ja mindestens zu zweit) bei mir vor der Tür steht und keinen Durchsuchungbefehl vorzeigen kann, muss ich sie nicht reinlassen (von den schon genannten Ausnahmen mal abgesehen).
Nun könnten sie mir natürlich "gut zureden" dass es doch nur zu meinem Vorteil währe wen ich sie freiwillig reinlassen würde.
Nach dem Motto "wenn Sie kooperativ sind, wird es sich im Verfahren positiv für Sie auswirken"..... die üblichen haltlosen Versprechen halt. ;)
Wenn ich mich darauf einlassen würde, währe es eine freiwillige Nachschau..... und gegen diese kann man (i.d.R.) im nachhinein nichts mehr machen.
Anders könnte es z.b. aussehen, wenn die Polizei mich mit vorgehaltener Waffe versucht zu "überreden"..... dann könnte evtl. der Missbrauch der Amtsgewalt greifen.
Nur wenn man keine Zeugen hat, sehe ich da keine Chance..... der Polizist hat ja seinen Kollegen als "Zeugen".

Auch hier gilt "das recht auf körperliche Unversehrtheit" und die "Gefahrenabwehr".
Ein Beispiel aus dem "alltäglichem Leben" währe es z.b. wenn irgend ein Typ mal wieder seine Frau/Freundin verprügelt.
Ggf. kann die Polizei ihn sogar aus der Wohnung verweisen (selbst dann wenn er der Mieter ist und sie nur bei ihm mitwohnt) und ihn u.U. auch in "Gewahrsam" nehmen.
Dazu bedarf es weder einen Durchsuchungsbefehl, noch einen Haftbefehl.

PS: natürlich ist auch dieses keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur meine Meinung wieder. ;)
 
@DrDau: Natürlich kannst du eine freiwillige Nachschau sofort beenden, die Beamten müssen dann sofort die Wohnung verlassen. Ob sie es tun hängt aber davon ab, ob vielleicht nicht gerade Gefahr im Verzug eingetreten ist (z.B. eine HD, die Bea kommen dem Versteck näher und der Mieter wird nervös, dann lässt sich eine HD bei GiV sicher leicht rechtfertigen), ansonsten steht dein Hausrecht über den Beamten.


Der Doc!
 
@DrSoong, da hast Du mich wohl etwas falsch verstanden. ;)
Mit "im nachhinein" meinte ich nicht während der Durchsuchung, sondern danach...... z.b. bei einem späterem Gerichtsverfahren.
 
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