Frage zur GEZ Hilfe!

kkoberman

Grünschnabel
Hallo,
ich bin letzte Woche von der GEZ auf meinem Hausflur erwischt und ziemlich überrumpelt worden! nun muss ich - seitdem ich ausgezogen bin - für 6 Jahre nachzahlen und 380 Euro berappen..
Aber in dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht in §4, Abschnitt 4, dass der Anspruch auf Rundfunkgebühren verjährt nach 4 Jahren.
Kann das evtl Auswirkungen auf meine Situation haben
Bin da total überfragt, und komme durch den kleinen Dschungel hier nicht so durch...
Wäre super, wenn sich da mal jmd meldet..
(email auch unter koetbullar@yahoo.com)
Vielen Dank im Voraus,
eure verzweifelte KK
 
Hallo.

Wie haben sie dich denn überrumpelt? Nicht jede Methode ist rechtens.
Hast du die netten Menschen von der GEZ denn freiwillig in deine Wohnung gelassen? Wenn nicht -> Widerspruch einlegen.
Hast du einen Fernseher gehabt die letzten 6 Jahre? Wenn nicht -> Widerspruch einlegen.

Allerdings würde ich sagen, dass du in jedem Fall erstmal Widerspruch einlegen solltest, eventuell mit dem von dir genannten Paragraphen als Teilbegründung.

Gruß, Niko
 
Hallo Niko,

vielen Dank fd schnelle Antwort!
Ich habe die Frau im Hausflur getrofffen, Radio lief bei mir drinnen..
also kein Widerspruchsrecht hier..

Es wurde nur das Radio auf dem Formular eingetragen, das muss ich nun rückwirkend für 6 Jahre nachzahlen.. TV habe ich noch keinen..

Ein Freund meinte zu mir, dass ich keine Chance habe, da ich das Anmeldeformular unterschrieben habe Ich denke, da hat er auch leider Recht....

Oder wie siehst Du das
Grüße
K
 
Waren den die Geräusche aus deiner Wohnung eindeutig als Radio zu erkennen?
Wenn du nämlich nur einen CD-Player ohne Radio hast (und das ist doch bestimmt so :D), ist auch keine GEZ fällig.

Und die Anmeldung zur GEZ: Da du ja bestimmt vorhattest dir demnächst sowieso ein Radion zu kaufen, hast du eben die Anmeldung schon mal vorab unterschrieben, weil die gute Frau ja schon mal vor Ort war. :D
 
Und falls die Geräusche doch eindeutig als Radio indentifiziert wurden, dann hast Du halt Internet-Radio gehört.
PC's gehörten laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag erst ab 2007 zu den gebührenpflichtigen Multimediageräten! ^^
Ich würde (was die letzten 6 Jahre betrifft) auch Widerspruch einlegen.

redlama
 
Hallo ihr,
vielen Dank fd vielen Kommentare..
Werde mal versuche mir juristischen Rat zu holen, ob ich da überhaupt Einspruch einlegen kann, wegen meiner gegeben Unterschrift

Dass da ein Radio im Hintergrund lief, darauf sprach sie mich gar nicht an. Sie war ziemlich
zurückhaltend sowieso, aber am Ende war ich so verunsichert..

Grüße
K
 
Die Regelmäßige Verjärungsfrist liegt bei 3 Jahren ... also wenn Du kein Schuldzugeständnis gemacht hast (z.B. einen Zettel von denen unterschrieben, dass die letzten 6 Jahre fehlen) dann fällt auf die Hälfte des Betrages schonmal weg ...

Verjährungsfristen sind bei Forderungen übrigens:

3 Jahre ---> Regelmäßige Verjährung von Forderungen
10 Jahre --> Grundstücke und und Grundstücksschulden
30 Jahre --> Pfandrecht, Herrausgaberecht (z.B. geklautes Zeug)

unterbrechung der Zeit durch:

z. B. Gerichtliches Mahnverfahren

neubeginn( ! ) der Fristen:

- Schuldzugeständnis (auch schon im geringen maße)

Viel Glück und lass Dich von denen nicht verarschen! Ich garantier Dir hiermit aber keinen 100%igen Erfolg ...

MfG
Ultraflip
 
Nö ... aber wenn Du ein Grundstück kaufst und es 10 Jahre nicht bezahlst, brauchst Du das dann auch nicht mehr machen ;)
 
Hallo ihr, die ihr alle so fleißig auf meinen Hilferuf schreibt!

Vielen Dank erstmal für die (wie ich fand) juristische Antwort bzgl. der Verjährungsfrist!
Also in dem Staatsvertrag steht 4 Jahre drin, und ich frage nun mal nen Freund der Jura studiert und grad Staatsexamen macht, bzgl. der Tatsache,
dass die Schergin 6 jahre eingetragen hat und so..
Hab auch ihren Namen und die Nummer, ruf die mal an, wenn ich mehr weiß

Viele Grüße und schönen Abend
KK :)
 
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