Diskussion

Du meinst wegen dem Track auf den Beat den du mir neulich gezeigt hast?

Im Prinzip könnte man dich verklagen! Aber in der Regel, als Remix oder von einem Mixtape veröffentlichte Sachen, sind in der REgel nicht gefährdet. Und die Tracks müssen ja auch erstmal gefunden werden :p ;)
 
Aus welchem Grund denn verklagen? Ich verfolge doch sowieso kein Gewinnbringenden Absichten.
Also dass heist, so lange ich in dem Songtitel "Remix" stehen habe ist das wieder was anderes :suspekt:?
 
Es ist verboten urheberrechtlich geschütze Werk zu verteilen (auch wenn nur in Teilen) udn das wäre ja in deinem Beispiel der Fall


da hat er recht!

Mit dem REmix wollte ich nur sagen, das du damit zumindest schon mal signalisierst, das es nicht von dir produziert wurde!
 
Heist das, wenn ich angebe von wem der Beat im orginalen stammt, kann man mir keinen Strick draus drehen?

Ansonsten muss ich mir doch einen eigenen DJ anschaffen ^^
 
Doch man kann dir einen Strick draus drehen. Allgemein gilt...willst du Sachen veröffentlichen musst du dir die Zustimmung des Besitzers einholen.
 
Ich denke mal eher über die Tatsache, dass dein Plan A nicht funktioniert (hat) :)

Habt ihr irgendwlech eIdeen für ein programmierprojekt? :D :p
 
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