Darf man das? Copyright?

Original geschrieben von dritter
§1:
Also soweit ich weiss, darfst du bilder von anderen menschen verändern, und zu deinen eigenen zählen, sobald eine ausreichende kreative eigenleistung erbracht wurde.

ist umstritten.

wenn ich ein bild von picasso nehme und verändere, kann ich trotzdem nicht von "meiner" arbeit sprechen, denn das ursprungsbild ist von picasso.
 
Zu § 1 auf der sicheren Seite bist Du da nur, wenn derjenige nicht eindeutig zu erkennen ist, also so verfremdet, dass man nicht gleich auf denjenigen kommen würde sofern man ihn überhaupt kennt ;-).
§ 4 reicht nicht, der Urheber kann Dir auf jeden Fall wenn er denn will eine Strich durch die Rechnung machen, man müsste definitiv eine Bestätigung/Erlaubnis desjenigen haben!!! Link oder Copyrighthinweis würde nicht ausreichen, wenn es hart auf hart kommt!!! Der normale Menschenverstand würde einem ja eigentlich sagen, dass die sich doch über die Werbung freuen sollen (wenn es sich um einen Produkthersteller handelt z.B.), aber die Gesetzte sind da etwas härterund einige Leute echt eigen!

Gruss nickname :|
 
@dritter:
Genau so wie du es in §1 geschrieben hast, hat es mir auch mal jemand erklärt (nur das ganze mit Noten statt Bilder).
Wenn man von einem Lied nur 1 oder 2 Noten ändert gilt es nicht als bearbeitet. Es muss tatsächlich eine Eigenleistung dahinter stecken.
Von dem ich das gehört habe, verändert ebenfalls Lieder (Anfängerstücke für Gitarre) und macht dann sein eigenes Heft daraus. Diese Stücke erkennt man zwar wenn man sie hört, es sind jedoch einige Takte total überarbeitet (vereinfacht,...) sodass er dann sein Copyright in dem Sinne hinsetzen darf, dass er schreibt: Überarbeitet von XXXXX. D.h. auch wieder, dass man Bilder "klauen" darf solange man das Copyright stehen lässt und kein Gewinn damit macht. Sonst wäre der Hersteller daran beteiligt. (ich denke das dürfte ungefähr richtig sein, aber KEINE GEWÄHR!!!)

Ob man allerdings einfach eine Mail mit Widerrufsanfrage schreiben darf weiß ich nicht. Vieleicht gilt sie, wenn man eine Lesebestätigung (geht ja mit den Mailprogrammen) einholt und diese ok ist. So kann man sich etwas sicherer sein, dass er es wenigstens gelesen hat.
 
@ Shiver:
Deswegen ja auch
wird im streitfall wohl vor gericht entschieden
... Muss man halt schon genung verfremdet haben... wenn ich das Gesicht von Mona Lisa irgendwo reinkopiere reicht das bestimmt nicht.

@ Nickname:
Tja, ich liebe das deutsche recht.. *trief* *ironie*
Es ist so schön unübersichtlich... und teilweise auch recht unverständlich.. Aber: wie die Menschen, so das recht.. ;o)

Am besten alles peinlich genau selber machen!!!
 
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