@dritter:
Genau so wie du es in §1 geschrieben hast, hat es mir auch mal jemand erklärt (nur das ganze mit Noten statt Bilder).
Wenn man von einem Lied nur 1 oder 2 Noten ändert gilt es nicht als bearbeitet. Es muss tatsächlich eine Eigenleistung dahinter stecken.
Von dem ich das gehört habe, verändert ebenfalls Lieder (Anfängerstücke für Gitarre) und macht dann sein eigenes Heft daraus. Diese Stücke erkennt man zwar wenn man sie hört, es sind jedoch einige Takte total überarbeitet (vereinfacht,...) sodass er dann sein Copyright in dem Sinne hinsetzen darf, dass er schreibt: Überarbeitet von XXXXX. D.h. auch wieder, dass man Bilder "klauen" darf solange man das Copyright stehen lässt und kein Gewinn damit macht. Sonst wäre der Hersteller daran beteiligt. (ich denke das dürfte ungefähr richtig sein, aber KEINE GEWÄHR!!!)
Ob man allerdings einfach eine Mail mit Widerrufsanfrage schreiben darf weiß ich nicht. Vieleicht gilt sie, wenn man eine Lesebestätigung (geht ja mit den Mailprogrammen) einholt und diese ok ist. So kann man sich etwas sicherer sein, dass er es wenigstens gelesen hat.