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Das sehe ich nicht so. Besonders bei kleinen Programmcodes lässt es sich schlichtweg NICHT nachweisen, wer der Urheber war, da viele Programmierer theoretisch den gleichen Programmieransatz gewählt haben können. Siehe dazu auch meine obigen, weiterführenden, Links zur Materie.
Die Mitlieferung des Codes auf Datenträgern räumt auch nicht automatisch Rechte ein.Vereth hat gesagt.:Im Normalfall ja, denn sonst würde er nicht veröffentlicht. Oft wird er sogar auf Datenträgern mitgeliefert, damit man ihn einfacher verwenden kann.
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Ein Jurist wuerde sagen: "Es kommt darauf an". Sollen wir raten welches Buch du meinst? Und was du mit "frei benutzen" meinst?