Windows Vista Umtausch möglich?

tommi13

Mitglied
Hallo,

ich weiß nicht, ob das hier hingehört, aber gut.
Ich habe mir einen neuen Rechner gekauft mit Windows Vista 64 Bit Premium.
Mein Problem ist, das ich die Version installiert habe, aber einige Spiele nicht mehr funktionierten.
Jetzt hab ich auf dem neuen Rechner wieder XP installiert und wollte Vista auf meinem alten Rechner installieren. Geht aber nicht, weil das eine 64 Bit Version ist.

Jetzt hab ich beim Händler gefragt, ob ich die Version gegen eine 32 Bit Version umtauschen kann. Da sagte er mir das das bei Betriebssystemen nicht geht. Ist das denn so richtig, oder gilt da nicht auch das ganz normale Rückgaberecht?

Danke schonmal im Voraus
tommi
 
Ich weiss nicht wie das in Deutschland ist.

Ich denke aber nicht. Aber wenn der Handler keine Geschäftsbedingung hat wo das drauf steht kannst du trotzdem mal ein "A*loch" spielen und darauf beharren. Bis er dir genau zeigt das bei ihnen das nicht möglich ist. Evt. hast du Glück jedoch geb ich wenig Chance.

Stell dir mal vor, du kaufst ein Spiel machst dir eine Sicherheitskopie und schreibst den Key raus. Jetzt gehst du in den Laden zurück und willst es Umtauschen gegen ein gleichwertiges Spiel, mit der Behauptung deine Freundin hat dir so eben das gleiche Spiel gekauft. Beim Umtausch bekommst du ein anderes Spiel im gleichen Wert. Gehst nach Hause und entweder wiederholst du das ganze oder du hast schon 2 Spiele aber nur ein Spiel bezahlt.
You Know?
 
Hi!

Vorweg: kenne mich überhaupt nicht aus.
Aber, wenn es ein Umtauschrecht bei "mangelhafter Ware" gibt, es sich bei einem Betriebssystem, daß die gewünschten Anforderungen nicht erfüllt um eben eine solche "mangehafte Ware" handelt, dann hat der Verkäufer umzutauschen...

@Malaxo: ...das könnte eine inhaltliche Begründung sein, aber mit Sicherheit keine "gesetzliche". Eine "Raubkopie" ist ein neuer "Tatbestand" ... das ist Verboten, Punkt.
Aber darum hat sich nicht der Verkäufer zu kümmern. Sonste heißt es noch demnächst: "Nein,diesen Toaster können sich nicht mehr umtauschen, auch wenn er kaputt ist, sie könnten sich ja die Technik und das Design bereits nachgebaut haben" :-)

Für mich wäre also die Frage, ob das Produkt "Mängel" aufweist, die Dir der Verkäufer sozusagen vorenthalten hat... und wenn er z.B. gesagt hat, es läuft auf dem und dem Rechner und tut es später nicht -> Mängel ;)

...aber was weiß ich schon vom Paragraphensumpf ;)

Liebe Grüße,
Mark.
 
Ja hast du schon recht, will haltnur sicher gehen... notfalls kann ich das ja noch bei ebay verkaufen...

Hab das hier in deren online agbs gefunden:

Das Rückgaberecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifaktion angefertigt worden sind, sowie für gelieferte Software, die vom Verbraucher entsiegelt wurde.

Werd ich also wenig Chancen haben
 
Das zuletzt von die geschreibene, sagt es schon. Software, die Entsiegelt wurde, darf nicht mehr umgetauscht werden. Das gilt nciht nur für QS sondern für jegliche andere Software und Spiele auch. Macht das ein Händler, so liegt dies in seinem eigenen Ermessen. Es muss es jedoch nicht.

Zu dem liegt hier auch kein Mangel vor. Du hast ein 64Bit OS gekauft und erhalten. Das die Spiele unter Vista 64 laufen wurde dir nirgends bestätigt, oder?
 
Genau mit diesem Satz schützt sich der Händler ab.

Meine angaben beinhalten richtiger weise ein anderes Verbot, jedoch ist es so gewährleistet das, wenn man eine Software kauft der Key DIR gehört und nicht schon kopiert wurde.


BTW: zum Toaster, da könntest du sogar den Ganzen Toaster auseinander nehmen in alle Schrauben und der Händler müsste ihn trotzdem zurück nehmen. Umtausch recht hast du immer! Jedoch die Garantie des Herstellers verfällt! Doch auch vor dem schützen sich viele Händler;) mit AGB's;)

Greez and good luck
 
Hi!
BTW: zum Toaster, da könntest du sogar den Ganzen Toaster auseinander nehmen in alle Schrauben und der Händler müsste ihn trotzdem zurück nehmen. Umtausch recht hast du immer! Jedoch die Garantie des Herstellers verfällt! Doch auch vor dem schützen sich viele Händler;) mit AGB's;)
..."V Die Verbrauchershow" oder "Stern TV"? ...hab's auch gesehen ;)

@Umtausch: das größte Problem dürfte sein, daß, wenn sich ein Umtausch wegen Mängel durchsetzen würde, so einige Windows-Packungen zurückgehen würden :-)

Liebe Grüße,
Mark.
 
> BTW: zum Toaster, da könntest du sogar den Ganzen Toaster auseinander nehmen in
> alle Schrauben und der Händler müsste ihn trotzdem zurück nehmen. Umtausch recht
> hast du immer! Jedoch die Garantie des Herstellers verfällt! Doch auch vor dem schützen
> sich viele Händler;) mit AGB's;)

Wo hast Du das denn her?
1. Es gibt in dem Sinne kein Umtauschrecht, es gibt das Recht vom Kauf zurückzutreten, wenn es (erhebliche) Mängel gibt. Ein Umtauschrecht würde bedeuten, daß die Ware noch mindestens einmal vom Händler zurückgehalten werden müßte.

2. Wenn Du Ware nachweißlich unsachgemäß verwendest hast, dann verlierst Du jegliche Gewährleistungsansprüche (Gewährleistung != Garantie). Das Aufschrauben eines Toasters gehört wohl eindeutig dazu.

In diesem Fall gehört das OS wohl mit zu einem Bundle, daß funktionsfähig ausgeliefert worden ist. Es ist im technischen Sinne kein Mangel, daß nicht alle Anwendungen unter diesem OS laufen, denn die Anwendungen selber unterstützen des OS nicht (was in den Produktbeschreibungen auch eindeutig stehen dürfte - es wird dort wahrscheinlich Vista nicht gelistet).

Da wirst Du keine Chance haben, sofern Dein Händler nicht kulant ist. Versuchen würde ich es, eine rechtliche Chance gebe ich Dir nicht.

Wenn ich mich hier irgendwo wirklich irren sollte, bitte Rückmeldung - IANAL.
 
Hi!
2. Wenn Du Ware nachweißlich unsachgemäß verwendest hast, dann verlierst Du jegliche Gewährleistungsansprüche. Das Aufschrauben eines Toasters gehört wohl eindeutig dazu.
...und genau das stimmt eben so nicht. Wenn Du einen Toaster kaufst, der "kaputt" ist und versuchst ihn selbst zu reparieren, kannst Du ihn sogar im zerlegten Zustand umtauschen ... so zumindest im Fernsehen geschehen (man sollte einfach bei jedem Umtausch ein Kamerateam mitnehmen, dann klappt's sicher ;) )...

Liebe Grüße,
Mark.
 
@Navy

Wo hast Du das denn her?

Das dachte ich auch;) Jedoch kam letzte Woche genau so ein Beispiel in SternTV ein Rechtsanwalt aus Deutschland hat dies geprüft;) und noch witzige andere Dinge. Sogar eine Homepage war angegeben mit so Alltag fragen. Ok es war eine Handkreissäge und kein Toaster. Aber die mussten es zurück nehmen. Ganz auseinander geschraubt und nicht mehr zusammen gebaut in Einzelteile haben die das Gerät zurückgenommen! Such auf der SternTV mal nach dieser Sendung;) hehe Da es nur in Deutschland so ist und nicht in der Schweiz hab ich die Homepage aber nie besucht nur die Sendung geschaut.

Unter anderem auch Schwarzfahren OHNE eine Anzeige zu bekommen, jedoch die Busse zahlen muss jeder. :suspekt: Schwarfahren wird in Deutschland als "erschleichen einer Dienstleistung" deklariert (irgend so was) Jedoch wenn man ein T-shirt an hat ICH BIN SCHWARZFAHRER ist es kein "erschleichen" mehr und man kann vor dem Gericht nicht bestrafft werden Zahlt aber die Busse von 40€ - In Deutschland - trotzdem. So wurde das jedenfalls in der Sendung gezeigt. Ich übernehme KEINE Haftung für das :suspekt:

Doch der Software umtasch kannst du wohl vergessen @ tommi13
 

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