Kontrolle strafbar?

Flame

Erfahrenes Mitglied
Obs die richtige Rubrik ist, weiß ich jetz nich. ;)

Ist es strafbar, das Surfverhalten der User im Netzwerk zu protokollieren? Sprich welcher PC hat wann welche Homepage aufgerufen?
Das das unerlaubte Lesen bzw. ausfiltern privater Emails verboten ist und gegen das Telegesetz verstösst, weiß ich. Aber wie siehts mit "geschäftlich" erhobenen Daten aus?
Eigentlich dürfte in einem Firmennetzwerk kein privater Traffic entstehen! Zum 2. erhält nur die Vorstandsebene Einblick in die Logdateien.
Es sollen auch keine Usernamen erhoben werden. Nur z.B. IPNummern. Wer an dem PC angemeldet war, ist ja egal.

Gibt es da irgendwo schon Grundsatzurteile?

LG Spoddy
 
moin


Macht das nicht eh jede 2. Schule die ein wenig Ahnung von PCs hat?
Meine alte hat sodem auch Benutzer IDs gespeichert.


mfg
umbrasaxum
 
Meine Frage jetzt dahingehend. Welche Software ist am effektivsten?
Schau mir gerade SurfControl an.

Aber ich stehe vor dem Problem, das das Tool ne SQL DB brauch. Die ist auf dem Win2003 DC aber nicht installt. Soweit ich weiß.
Und nen PC einfach zwischen Router und Server packen bringt auch nix, da ja dann alle Anfragen vom Win2003 Server kommen. Wenn ich jetzt richtig denke. Oder?
 
Hai,

es sollten in deinem Falle schon Regelungen getroffen sein. (Betriebsvereinbarungen)
Ansonsten gilt für einen Arbeitgeber das Telekommunikationsgesetz, d.h. der Arbeitgeber ist nicht berechtigt Emails mitzulesen oder abzufragen wer, wann, welche HP angesurft hat.

Gerichtsurteile kenne ich nur dahingehend, daß Arbeitnehmer die trotz Verbotes, am Arbeitsplatz, während der Arbeitszeit, gesurft haben, nicht gekündigt werden können.
Ausnahme wie immer : pornographische, volksverhetzende, ....... Seiten

Die Anzahl, bzw. die Surfzeit spielt aber auch eine Rolle. Ähnliches gilt für Emails.

Siehe auch : advovat24 und Rechtssprechung. Auf diversen Gewerkschaftsseiten und Urteils- und Anwaltsseiten findest du ebenfalls viele Infos.

Cioa Stefan

Bei der technischen Seiten kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen.:-(
 
Hi!

Das ist ja mal interessant, Stefan. Ich dächte der Arbeitgeber hat alle Befugnisse,
sofern er es verboten hat. Immerhin ist die EDV sein Eigentum
und er kann also von ausgehen das alles was er findet, es auch vom Geschäftsprozess stammt.
Und ich kenn kaum eine Firma wo man nicht mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages
auf sein Recht der Privatsphäre verzichtet und wo WebMailer nicht vom Proxy gesperrt werden.
Wenn nicht, hat's der Arbeitnehmer wirklich leicht. Aber ich bezweifle das es solch leichtsinnige
Arbeitgeber gibt. Immerhin gibt ja auch mittlerweile auch zentralisierte Email Verwaltungssysteme,
wo sich das dann auch überhaupt nicht mehr vermeiden lässt.

Das wollt ich nur mal erwähnt haben. Arbeitnehmer können sehr wohl durch den Verstoß
von Arbeitsvertragvereinbarungen die sich auf die Privatsphäre und privater Nutzung
der Firmen EDV beziehen, gekündigt werden. In best. Fällen muss der Arbeitnehmer
vorher aber erstmal abgemahnt werden.

MfG,
cosmo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hai,

cosmochaosmaker hat gesagt.:
Arbeitnehmer können sehr wohl durch den Verstoß
von Arbeitsvertragvereinbarungen die sich auf die Privatsphäre und privater Nutzung
der Firmen EDV beziehen, gekündigt werden. In best. Fällen muss der Arbeitnehmer
vorher aber erstmal abgemahnt werden.

MfG,
cosmo


Stimmt. Genau das ist der Punkt, erst Abmahnung.

Ciao Stefan
 
Die Arbeitnehmer haben unterschrieben, das die private Nutzung zu unterlassen ist.
Rechnet man die Zeit mal zusammen, kann da schonmal ein ganzer Tag draus werden, der effektiv fehlt.
 
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