Nein....
1.Swish ist wie diet coke koffeinfrei
2. die sache mit dem copyright ist ernstgemeint:
wenn du eine nicht von dir erstellte swf datei per re - engineering in deine Verfügungsgewalt bringst, begehst du dasselbe Delikt, wie wenn du zB eine Photographie von Helmut Newton scannst und als deine eigene verkaufst.
Den Nachweis über deine dafür aufgebrachte 'kriminelle Energie' erbringst du dabei verfahrenstechnisch selbst, indem du ein entsprechendes Programm benutzt (disclaimer mal lesen)....
Du könntest allerdings eine Photographie von Helmut Newton sagen wir mal mit Minnie Mouse überlagern, selbst noch etwas dazuzeichnen und das ganze dann als Collage mit zitierenden Elementen deklarieren - wenn die selbst erbrachte 'Gestaltungstiefe' als ausreichend anzusehen ist, dann hast du ein eigenes Copyright auf das Produkt deiner Bemühungen ...
- auf Flash übersetzt bedeutet das, das es 'erlaubt' ist swf dateien per re- engineering zu Lernzwecken zu klauen, nicht aber, ein bestehendes Konzept mit minimalen inhaltlichen Änderungen als eigenes Medium zu verkaufen ...
-auch Fortentwicklungen bestehender Software Lösungen, und Flash AS ist Software, benötigen die entsprechende 'Gestaltungstiefe' um als eigenes Produkt deklariert werden zu können. Die Mindestkosten auf Beklagtenseite liegen bei etwa 400€.
Grüsse
B