Bildrechte Frage

Alexander Groß

Erfahrenes Mitglied
Hallo, trotz meiner Bedenken hat ein Bekannter von mir der Autozubehör über ebay verkauft einfach Bilder eines Produktes von einer anderen Seite kopiert und in sein Angebot übernommen.

Nach einiger Zeit bekam er eine Mail von der betroffenen Seite in der ihn der Betreiber augefordert hat ihm 500 Euro plus Mehrwertsteuer zu zahlen. Ansonsten würde er das ganze vor Gericht bringen. Mein Bekannter ist fast bereit sofort zu zahlen aber was mir komisch vorkommt ist, dass der Betreiber ihm angeboten hat die Rechnung an ihn so gestallten, dass er(Bekannte) dann die Kosten von der Steuer absetzten kann.

Ich habe mich geärgert das man nicht vorher auf mich gehört hat aber das ist momentan nebensächlich. Eine Frage hab ich jetzt noch.

Wie kann man sicher sein das derjenige der einen auffordert Geld zu zahlen wirklich der Eigentümer der Bildrechte ist?

Alex
 
Nun, wenn der Betreiber dieser Seite die Person ist, der die Forderung stellt, wird es wohl auch der Eigentümer sein, sonst währe er ja der Gearschte, da er dieses Bild ja ebenfalls auf seiner Seite hat.

Und das mit von der Steuer absetzen ist in Verträgen so üblich, wenn dein Bekannter das Geld zahlt, bezahlt er ja für die Leistung, das Bild gemietet zu haben und somit kann das von der Steuer abgesetzt werden.
 
Naja, nicht alles was Du mietest kannst Du von der Steuer absetzen.
Ansonsten koenntest Du ja auch die Belege aus der Videothek beim Finanzamt einreichen. ;)
 
Auch eBay ist nicht unbedingt geschaeftlich, auch wenn man dort Geschaefte machen kann.
Die meisten Versteigerungen dort sind wohl eher privater natur.
 
Jap, ich versteigere mal eben meinen Ventilator ist wohl privat, aber Autozubehör zu verkaufen lässt mich eher von dem anderen ausgehen.
Nunja, wie auch immer, das können wir eh nur mutmaßen und darum geht es ja auch gar nicht :)
 
Also die Seite von der er die Bilder gestohlen hat ist keine ebay Seite. Ich wollte nur wissen ob man nachweisen muss (und dann wie) das man der Rechteinhaber der Bilder ist.

Es wäre ja auch möglich das der Mensch versucht zu bluffen obwohl er die Rechte gar nicht hat.

Es gab ja mal einen anderen Fall wo Nintendo von einer Filmfirma verklagt wurde das Donkey Kong die Rechte von King Kong(Jahre her) verletzen würde. Am Ende stellte sich heraus das die Filmfirma die Rechte an dem Namen gar nicht hatte.

Alex
 
Vielleicht gibts ja auf der Bilder-Webseite zusätzliche Bildinformationstexte oder Copyrighthinweise...
Aber wie setzten sich denn die 500€ zusammen ? Willkürliche Festsetzung, oder
gibts da ne Vorgabe nach Anzahl der Bilder ? Da würd ich aber nen bisschen recherchieren
bevor ich das Geld abdrücken würde :suspekt:

eine gute Hilfeseite ist auch die Community/Foren Seite von Ebay >
http://pages.ebay.de/community/answercenter/index.html

und da gabs u.a. auch diesen link >
http://www.aconcagua2000.de/web/bilderklau.html
 
Das war schon einmal sehr hilfreich. Mein Bekannter ist bestimmt kein Krimineller der dem anderen schaden wollte. Aber Unwissen schützt ja bekanntlich nicht vor....

Wie auch immer, es war ein Reinigungsprodukt für Autos. Die verkaufte er bei ebay. Bei der Suche nach Bildern dieses Produktes ist er auf eine nicht ebay Seite gelangt auf der Bilder waren die ein vorher/nachher der gereinigten Autos darstellten.

Diese hat er sich unrechtmässig(daran besteht ja kein Zweifel) angeeignet und zum Aufwertens seines Angebotes auf ebay als Beispiele verwendet.

Das dies falsch war ist unbestritten. Aber wie oben schon gefragt bin ich auch über die Summe erstaunt. Es sollen sogar noch 80 Euro draufkommen (Mehrwertsteuer).

Gibt es etwa dafür Tabellen?
Der Schaden dem den Betreiber der Webseite für den Verkauf von vielleicht ein paar Flaschen Reiniger von sagen wir mal 3 Euro pro Teil werden nicht so hoch sein das er dafür 580 Euro verlangen kann, oder?

Alex
 
@alexandergross: Dieses Problem ist seit Jahren weit verbreitet. Sicherlich erinnern sich noch einige an die Klagewelle der Rechteinhaber von Stadtplänen, welche Privatleute und Firmen die Benutzung Ihrer Pläne auf den Webseiten der Betroffenen in Rechnung gestellt haben.

Rechtlich ist es ein ziemlich schwammiges Gebiet. Es gibt ein aktuelles Urteil wo eine Urheberin massenweise Abmahnungen verschickt hat und Geld gefordert hat. Die betroffene Firma - welche den Tatbestand nicht leugnete, aber die Kosten als zu hoch empfand - weigerte sich. Die Frau klagte. Und tatsächlich, das Gericht berechnete das ganze nach bestimmten Grundlagen und die Klägerin bekam nur einen Bruchteil des geforderten.

Ich würde auf JEDEN FALL die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen. 500 Euro sind kein Pappenstiel.


P.S.: Das Klauen von fremdem Material ist leider im Web sehr üblich ... von Anfängern, wie auch von erfahrenen Nutzern. Peinlich wird es, wenn die Leute auch noch hotlinken, und sich wundern, das jemand merkt, das sie das Bild verwenden....
 
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