Slizzzer
Erfahrenes Mitglied
Hallo!
Ich habe jetzt schon ne ganze Weile nach genauen Vorschriften für die Erstellung von Webseiten für niedergelassene Ärzte gesucht.
In der Berufsordnung steht nur der Paragraph 27, der jedoch sehr allgemein gehalten ist. Die Art und Weise, wie ein Arzt in den Medien auftreten darf ist ja stark eingeschränkt.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Gestaltung ärztlicher Webseiten? Gibt es eine Art Vorlage, die vorschriftsmäßig und "unabmahnbar" ist?
Ich habe jetzt schon ne ganze Weile nach genauen Vorschriften für die Erstellung von Webseiten für niedergelassene Ärzte gesucht.
In der Berufsordnung steht nur der Paragraph 27, der jedoch sehr allgemein gehalten ist. Die Art und Weise, wie ein Arzt in den Medien auftreten darf ist ja stark eingeschränkt.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Gestaltung ärztlicher Webseiten? Gibt es eine Art Vorlage, die vorschriftsmäßig und "unabmahnbar" ist?