Ärztliche Webseite - Vorschriften?

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Slizzzer

Erfahrenes Mitglied
Hallo!

Ich habe jetzt schon ne ganze Weile nach genauen Vorschriften für die Erstellung von Webseiten für niedergelassene Ärzte gesucht.
In der Berufsordnung steht nur der Paragraph 27, der jedoch sehr allgemein gehalten ist. Die Art und Weise, wie ein Arzt in den Medien auftreten darf ist ja stark eingeschränkt.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Gestaltung ärztlicher Webseiten? Gibt es eine Art Vorlage, die vorschriftsmäßig und "unabmahnbar" ist?
 
Hi!

Soviel ich weiss, darfst du keine Werbung (für den Arzt) und keine Vergleiche machen. Du darfst also nicht behaupten ein Arzt sei besser als der andere.
In Österreich muss die Website durch die Ärztekammer überprüft werden.
http://dr-postler.at.tt - Website meines Dad's hat die Überprüfung durch die Tiroler Ärztekammer http://www.aektirol.at bestanden.

cu tirolausserfern
 
Hey, man! Die Antworten werden ja immer schneller! Danke Euch beiden schonmal!

@tirolausserfern:
Schon mal gut so als Wegweiser! Werd aber noch mal mit der Ärztekammer in Deutschland Rücksprache halten, wie won_gak schon empfohlen hat. Der Einfachheit halber sind die Vorschriften wahrscheinlich wieder anders als in Österreich:rolleyes: .
 
Soweit ich weiss sind die Angaben von Tirolausserfern korrekt und treffen auch auf Deutschland zu. Aber vielleicht gibt es ja noch andere bürokratische Hürden.

Aber auf jeden Fall sollte man Abstand von Adjektiven nehmen, wenn du weißt was ich meine...
 
Am besten keine anderen Ärzte erwähnen.
Wenn du dich etwas anstrengst, findest du sicher unzählige bürokratische Hürden...

cu tirolausserfern
 
Schau mal bei den Google-News. Da hat sich neulich was neues ergeben.

Ich weiß nicht, ob dir das hilft, weil es um Zahnärzte geht, aber ich wollt mal drauf aufmerksam machen.

Gruß
Falk
 
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